Frage an Judith Skudelny von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Skudelny,
Nachfrage zu:
http://www.abgeordnetenwatch.de/judith_skudelny-575-37971--f382547.html#q382547
4 Fragen hätte ich dazu bitte noch:
Sie schreiben: "Denn um Asyl in Deutschland zu beantragen, muss der Antrag auf deutschem Boden gestellt werden." Hat Snowden die Möglichkeit, von "deutschem Boden" aus einen Asylantrag zu stellen?
Sie interpretieren die Bitte Snowdens um Asyl als politisches Statement: "Deutschland als ein Land mit hohen Datenschutzinteressen soll für seinen Fall sensibilisiert werden." Warum sollte Snowden sich damit begnügen Deutschland zu "sensibilisieren"? Herr Gauweiler CSU trat immerhin dafür ein Snowden in ein Zeugenschutzprogramm aufzunehmen.
Kann es sein, dass Snowden für Ihre Partei die FDP doch eine zu heiße Kartoffel ist und ein höherrangiges Ziel ist, gute Wirtschaftsbeziehungen mit den USA zu haben als für einen effektiven Datenschutz einzutreten?
Kann es sein, dass unsere engen Beziehungen zu den USA durch die NATO und die Terrorbekämpfung einerseits so hochwertig sind und andererseite die Ausspähungsaffäre im zivilen Bereich nicht nur für Deutschland sondern auch für die USA ein gravierendes innenpolitisches Problem ist, dass man regierungsseitig erst einmal wartet, wie sich die Affäre in den USA entwickelt und man bis dahin kein Beziehungs-Risiko eingehen will? Wäre es dann aber nicht verfassungswidrig, dass unser Geheimdienst dann immer noch mit dem amerikanichen ohne weitere Beschränkungen zusammenarbeitet? Wie denken darüber die Kontrollgremien des Bundestages insbesondere deren Vertreten der FDP?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke
Sehr geehrter Herr Mannke,
zu Ihrer ersten Frage möchte ich darauf hinweisen, dass das Asylrecht dem Schutz vor politischer Verfolgung dient.
Auch wenn das Verhalten der USA deutlich zu kritisieren ist, sind die Vereinigten Staaten kein Unrechtsstaat, in dem politische Verfolgung oder Willkürjustiz an der Tagesordnung sind.
Zunächst würde es einer gründlichen rechtlichen Prüfung eines Asylgrundes bedürfen, die allein auf Grundlage von Presseberichten kaum möglich ist.
Das Asylrecht bietet darüber hinaus keinen Anspruch darauf, von irgendwo auf der Welt nach Deutschland geholt zu werden. Vielmehr sichert es einem tatsächlich Verfolgten, der sich nach Deutschland gerettet hat, Schutz zu. Aus dem Fall Edward Snowden einen Anspruch zu konstruieren, dass jedermann, der sich weder in Deutschland noch auf deutschem Boden, etwa einer Auslandsvertretung der Bundesrepublik, befindet, Asyl gezielt in Deutschland verlangen könnte, würde den Grundsatz des Asylrechts aushebeln.
Ihre Fragen zur Ernsthaftigkeit des Eintretens für Datenschutz und Bürgerrechte durch die FDP-Bundestagsfraktion habe ich mit Verwunderung gelesen. Denn die FDP tritt seit langem für ein Datenschutzabkommen zwischen EU und USA ein. Darüber hinaus hat sie durchgesetzt, dass die Bundesregierung dem Abkommen zur Übermittlung von SWIFT-Daten in die USA in der EU nicht zugestimmt hat. Ebenso ist es dem massiven Widerstand der FDP im Bundestag zu verdanken, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nicht wieder eingeführt wurde.
Und nicht zuletzt haben Wirtschaftsminister Rösler und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in einem 13-Punkte-Maßnahmenkatalog deutlich gemacht, dass das geplante Freihandelsabkommen zwischen EU und USA nur dann zustande kommen kann, wenn der Datenschutz gewahrt wird.
Zu Ihrer Frage nach der Kontrolle der Gemeindienste kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die FDP bereits seit längerer Zeit für eine Reform der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste einsetzt. Bereits in der vorigen Wahlperiode hat die FDP-Fraktion im Bundestag einen Gesetzentwurf zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste vorgelegt und in diesem Jahr durch ein Positionspapier ihre Forderungen erneut bekräftigt.
Es ist sehr bedauerlich, dass aufgrund des Widerstands der SPD keine parlamentarische Mehrheit für dieses Vorhaben zustande kam.
Nach wie vor halten wir es für erforderlich, dass das Parlamentarische Kontrollgremium durch einen ständigen Ermittlungsbeauftragten unterstützt wird. Zudem werden wir uns auch in der kommenden Legislaturperiode für die Möglichkeit einsetzen, jeden Mitarbeiter vor das Gremium rufen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny