Frage an Judith Skudelny von Hans-Hermann W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Skudelny!
Ich wohne in Echterdingen und hätte da eine Frage zu Ihrem Abstimmungsverhalten in der o.g. Abstimmung:
Sie haben in Ihrer Antwort vom 27.08.2010 ( http://www.abgeordnetenwatch.de/judith_skudelny-575-37971--f254273.html#q254273 ) selbst gefordert, dass "man" die Offenlegung "ausweiten sollte". Warum haben Sie dann trotzdem mit NEIN gestimmt?
Wie sollte die Gesetzesvorlage formuliert sein, dass Sie dieser zustimmen könnten?
Mit freundlichen Grüßen
Offenlegungspflichten Nebeneinkünfte
Sehr geehrter Herr Witte,
zunächst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass mache Sachen transparenter erscheinen, als sie in Wirklichkeit sind.
Die Debatte um die Offenlegungspflichten für Abgeordnete wurde dadurch ausgelöst, dass sich der Kanzlerkandidat der SPD, Herr Steinbrück seine Vorträge nicht nur äußerst üppig honorieren ließ, sondern es auch mit der Transparenz nicht so genau nahm. Dass ausgerechnet die SPD im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zu Offenlegung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten der Abgeordneten „auf Euro und Cent“ vorgelegt hat, ist nicht nur scheinheilig, sondern spricht auch nicht gerade für ein gutes Krisenmanagement.
Seit über einem dreiviertel Jahr wird in der zuständigen Rechtsstellungskommission über eine Re-form der Verhaltensregeln der Abgeordneten debattiert. Als die Regierungsfraktionen bei der letzten Sitzung einen Reformvorschlag vorstellen wollten, konnte jedoch leider nicht darüber verhandelt werden, da kein Vertreter der SPD anwesend war.
Ich halte eine Reform der Offenlegungspflichten grundsätzlich für richtig und geboten, denn das von SPD und Grünen eingeführte dreistufige System (1000-3500 €; 3500-7000€; mehr als 7000€) trägt nicht unbedingt zur Transparenz bei. Doch gerade diese Transparenz hilft den Wählern die Arbeit der Politiker besser verstehen und einschätzen zu können.
Der Gesetzentwurf der SPD diente jedoch einzig dem Zweck, sich aus der Affäre zu ziehen. Aus diesem Grund habe ich dem Gesetz meine Zustimmung verweigert.
Aus meiner Sicht trägt der Vorschlag der Koalitionsfraktionen im Rahmen der Rechtsstellungskommission zu mehr Transparenz bei und ist eine solide Reform der bisherigen Regelung:
Künftig soll es 5 Stufen (1000-10 000€; 10 000-25 000€, 25 000- 50 000€, 50 000-75 000€ und 75 000-100 000€) geben, wodurch gerade im oberen Bereich eine genauere Eingruppierung möglich ist. Zudem soll die Anzeige und Einstufung künftig statt in 3-Monats-Frist nun in Kalenderjahresfrist erfolgen. Parallel zur Steuererklärung beträgt auch hier die Frist bis zum 31.5. des folgenden Jahres. Dadurch kann der Verwaltungsaufwand entscheidend reduziert werden. Darüber hinaus wird eine neue Untergrenze von 10 000 € im Jahr eingeführt.
Dieser Vorschlag beruht auf monatelanger Arbeit in der Rechtstellungskommission und ich halte ihn, im Gegensatz zu dem scheinheiligen Gesetzentwurf der SPD für gut geeignet, um zu mehr Transparenz und so zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Abgeordneten beizutragen.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny