Frage an Judith Skudelny von Waldemar F. bezüglich Finanzen
Wie soll ich mit Hartz 4 Mit 360€ zurecht kommen ,"Wo sowieso alles überteuert ist":
UND ALLES NOCH VIEL TEURER WIRD?
Sehr geehrter Herr Fromm,
ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass der Hartz IV-Regelsatz ausreicht. Als Insolvenzverwalterin komme ich regelmäßig in Familien bzw. zu Personen, die von Grundsicherung leben. Dass man mit dem Geld finanziell eingeschränkt ist, ist richtig. Aber das von Ihnen als "Hartz IV" bezeichnete Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Sicherung des Existenzminimums. Mehr als dieses kann und soll aus meiner Sicht die Gesellschaft nicht leisten.
Beim Bezug vom Arbeitslosengeld II soll es sich zudem nicht um einen Dauerzustand handeln, sondern um eine Überbrückung, bis man wieder eine Arbeit gefunden hat. Natürlich gibt es auch Härtefälle, wenn jemand z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Zur Gewährleistung eines Existenzminimums können in diesen Fällen zusätzliche Leistungen erfolgen.
Zudem kommen zu den Ihnen zur Verfügung stehenden 364 EUR noch Krankenversicherung und Wohngeld. Damit liegen die Bezüge eines ALG II Empfängers bei rund 1.000 EUR, die von der Gesellschaft erwirtschaftet werden müssen - in wirtschaftlich guten wie in schlechten Zeiten.
Ihre Auffassung, dass immer alles teurer wird, kann ich auch nicht teilen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2010 gegenüber 2009 um ca. 1,1 Prozent. Das vereinzelt Dinge wie Strom teurer werden, bestreite ich nicht. Bei Nahrungsmitteln sehe ich einen anderen Trend.
Zukünftig werden bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes Preissteigerungen berücksichtigt. Hierzu wird ein Mischindex herangezogen. Dieser besteht zu 70 Prozent aus der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise aller regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen sowie zu 30 Prozent aus der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne. Gebildet wird der Index an jedem 1. April, angepasst werden die Regelleistungen dann zum 1. Juli. Das eine Anpassungsregelung bislang nicht existierte, ist ein Versäumnis der SPD, welche mit den Grünen diese Gesetze ja eingeführt hat.
Zuletzt möchte ich noch auf das FDP-Modell des Bürgergeldes hinweisen. Sozialleistungen, die sich aus Steuern finanzieren, sollen möglichst vollständig in einer einzigen Transferleistung – dem Bürgergeld – zusammengefasst werden. Das heißt, im Bürgergeld werden das Arbeitslosengeld II einschließlich der Leistungen für Wohnen und Heizung, das Sozialgeld, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe (ohne Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen), der Kinderzuschlag und das Wohngeld zusammengefasst. Die Leistungen werden beim Bürgergeld grundsätzlich pauschaliert gewährt und von einer einzigen Behörde, dem Finanzamt, verwaltet. Das Bürgergeld sichert die Lebensgrundlage für Bürger, die nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Durch die Zusammenfassung und Pauschalierung von Leistungen und ihrer Verwaltung in einer Behörde werden diejenigen vom Bürgergeld profitieren, die dies nach unserem Willen sollen: die Bedürftigen, nicht die Findigen.
Der Bürgergeldanspruch für einen Alleinstehenden ohne Kinder soll nach Vorstellung der FDP im Bundesdurchschnitt 662 Euro pro Monat betragen. Dieser Betrag entspricht den heutigen durchschnittlichen Ausgaben für Grundleistung, Unterkunft und Heizung eines ALG-II-Empfängers (ohne Krankenversicherung).
Soweit Sie sich für die Neuregelungen bei Hartz IV, insbesondere auch die Verbesserungen für Kinder interessieren, können Sie sich gerne erneut an mich wenden. Auch Fragen zur von der FDP in der Regierungskoalition durchgesetzten Erhöhung des Schonvermögens zum Schutz von z.B. privaten Rücklagen für die Altersversorge von Menschen, die viele Jahre in die Sozialkassen eingezahlt haben und dann in die Abhängigkeit von Sozialhilfesystemen geraten, beantworte ich Ihnen gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Judith Skudelny