
(...) Mit den Einkommensteuernachzahlungen bei Erhalt des Elterngeldes hast du Recht. Das Elterngeld gilt steuerlich als Lohnersatz und nicht als Sozialleistung. Es steht unter dem so genannten Progressionsvorbehalt, das heißt, dass der progressive Steuersatz aus der Summe von Einkommen und Elterngeld ermittelt wird. (...)