Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Horst P. •

Frage an Josip Juratovic von Horst P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Juratovic,

in Ihrer Antwort nehmen Sie Bezug auf meinen Namen und bezeichnen diesen als "nicht gerade urgermanischer Herkunft". Dies ist beleidigend und ich möchte Ihnen dazu folgendes sagen:
1. Dieser Name stammt aus Ost-Preussen und wenn sie es wünschen kann ich Ihnen den"arischen Nachweis" für die deutsche Abstammung vorlegen (falls Sie überhaupt wissen, was das ist).
2. Unsere Mutter war eine geborene Hofele, also ein echt schwäbischer Name. Wir sind also Deutsche.
3. In Ihrer Antwort gehen Sie mit keinem einzigen Wort auf meine Frage ein, die ich Ihnen hiermit nochmals stelle: Wozu benötigen die Ausländer überhaupt zwei Staatsbürgerschaften? Um sich evtl. nach einer Straftat in ihr zweites Heimatland absetzen und einer Bestrafung entgehen zu können?
4. Meine Schwester lebt seit 1975 in den USA und wurde dort nach einigen Jahren gefragt, ob sie die amerikanische Staatsbürgerschaft beantragen wolle. Sie müsste dann jedoch ihre deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Sie hat das abgelehnt. Wieso geht dies nicht auch bei Ausländern in Deutschland?

Mit freundlichem Gruß
Horst Prosotowitz.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Prosotowitz,

wer wie Sie austeilt, sollte auch einstecken können. Wenn Sie pauschal Mitbürgern mit Migrationshintergrund unterstellen, sie wollten sich nach einer möglichen Straftat in ihr zweites "Heimatland" absetzen oder aber auch in ihrer zweiten Frage in Klammern Zusätze wie "falls Sie überhaupt wissen, was das ist" hineinschreiben, sollten Sie eine Randbemerkung von mir genauso aushalten.

Doch noch einmal zur ihrer ursprüngliche Frage:

Vor acht Jahren hatte die rot-grüne Regierung statt der doppelten Staatsbürgerschaft auf Druck der Union nur das sogenannte Optionsmodell für die Kinder von Migranten ab Jahrgang 1990 eingeführt, damit sie einen deutschen Pass bekommen können. Ab 2008 müssen sich die ersten Migrantenkinder nun entscheiden. Das Optionsmodell sieht vor, dass ein Kind durch Geburt im Inland Deutscher wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt seit acht Jahren seinen gewöhnlichen und rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und eine Niederlassungserlaubnis besitzt.

Kinder, die auf diese Weise die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, müssen aber zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehen. Doch diese Wahl wird vielmehr zur großen Qual für viele junge Menschen, die nun den Pass, den auch ihre Eltern haben, abgeben müssen, um den deutschen zu behalten.
Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist in Deutschland für Bürger aus Staaten außerhalb der EU nicht möglich. Schon jetzt akzeptiert Deutschland aber, dass EU-Bürger mehr als einen Pass haben. Für die Kinder aus binationalen Ehen gilt die doppelte Staatsbürgerschaft ohnehin. Die Abschaffung des Optionsmodells ist deshalb nicht nur wünschenswert, sondern eigentlich auch verfassungsrechtlich geboten.

Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic MdB

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