
(...) Ich vermute, dass es sich auch bei Ihrer Investition in Penkum um mehrere hintereinandergeschaltete Anlagen handelt, die bisher als einzelne Anlagen gemeldet waren und damit einen höheren Vergütungssatz aus dem EEG in Anspruch genommen haben. Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers bereits seit 2004 nicht rechtmäßig, da solche Anlagen nicht als mehrere kleine, sondern als eine große Anlage gemeldet werden müssen und den für die Gesamtanlagengröße vorgesehenen Vergütungssatz bekommen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum 1.1.2009 wurde in § 19 lediglich eine Klarstellung bezüglich der Anlagendefinition erreicht, nach der große Anlagen nun auch unmissverständlich als große Anlagen gemeldet werden müssen. (...)