Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Albert G. •

Frage an Josip Juratovic von Albert G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Juratovic,

Gesetze sind meines Erachtens auch dazu da die Rechte der Bürger zu schützen, die unter Beachtung bestehender Gesetze in die Wirtschaft investiert haben. Ich habe in die Bioenergieanlage in Penkum investiert, die unter dem Gesetz EEG 2004 geplant und gebaut wurde. Seite Ende 2007 sind alle Anlagen in Betrieb. Jetzt soll durch Änderung das Gesetz EEG2009 zur Anwendung kommen.

Diese rückwirkende Gesetzesänderung würde dazu führen das die Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können und die Investitionen wesentlich an Wert verlieren, wenn die Anlagen überhaupt betrieben werden können an denen auch Arbeitsplätze in strukturschwachen Gebieten hängen.

Ich denke es ist nicht in Ordnung, gerade jetzt in finanziellen und wirtschaftlich schwierigen Zeiten, Investoren durch eine solche Gesetzesänderung zu schaden, womit es fraglich erscheint ob man überhaupt in erneuerbaren Energien investieren soll wenn die Investition durch den Gesetzgeber an Sicherheit verliert.

Bitte erklären Sie mir, dass Sie dem Gestzesantrag zum Bestandsschutz bei der Vergütung bestehender Biogasanlagen zustimmen werden oder warum Ihre Fraktion diesen Bestandsschutz nicht gewähren will?

Mit freundlichen Grüßen
Albert Graessle

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Graessle,

vielen Dank für Ihre Frage bezüglich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wie Sie sehen, ist auch Herr Köpf in der vorangegangenen Frage auf den vermeintlichen Bestandsschutz eingegangen. Ich fasse daher hier nur kurz meine Antwort zusammen; die Argumentation können Sie in der Antwort auf Herrn Köpf nachlesen.

Ich vermute, dass es sich auch bei Ihrer Investition in Penkum um mehrere hintereinandergeschaltete Anlagen handelt, die bisher als einzelne Anlagen gemeldet waren und damit einen höheren Vergütungssatz aus dem EEG in Anspruch genommen haben. Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers bereits seit 2004 nicht rechtmäßig, da solche Anlagen nicht als mehrere kleine, sondern als eine große Anlage gemeldet werden müssen und den für die Gesamtanlagengröße vorgesehenen Vergütungssatz bekommen. Mit der Novellierung des Gesetzes zum 1.1.2009 wurde in § 19 lediglich eine Klarstellung bezüglich der Anlagendefinition erreicht, nach der große Anlagen nun auch unmissverständlich als große Anlagen gemeldet werden müssen. Da dies bereits mit dem EEG 2004 so geregelt war, genießen große Anlagen, die bisher durch einzelne Meldungen kleiner Anlagen eine höhere Vergütung bekommen hatten, keinen Bestandsschutz. Die Vergütungssätze sind so angelegt, dass alle Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können.

Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte und dass Sie auch weiterhin in erneuerbare Energien investieren. Alle weiteren Informationen können Sie in meiner letzten Antwort nachlesen.

Freundliche Grüße
Josip Juratovic MdB

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