Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier korrekt vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Da es viele Ausnahmen für den Sprachnachweis gibt, möchte ich Sie auf die Infobroschüre dazu hinweisen, in der diese ausführlich aufgeführt sind.
Wer anspruchsberechtigt ist, bisher aber noch keine Energiepreispauschale bekommen hat, kann diese über die Steuererklärung noch bekommen.
Daher werden wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartner weiter daran arbeiten, den Sprachnachweis schnellstmöglichst nach der Einreise nachweisen zu können.
Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.