Warum werden Unberauschte mit dem Verkehrsrecht zur MPU geschickt, wenn der 1NG THC Grenzwert beibehalten wird, EU Hanf enthält legalerweiße 0,3%THC?
In der FEV steht, über 1NG ist von Berauschtheit auszugehen die den Entzug der FE rechtfertige.
Jetzt gibt es aber das Problem das dies kein Gefahrenwert ist sondern ein Nachweißgrenzwert der faktisch weit unter einer Beeinträchtigung liegt.
Der unberauschende Nutzhanf mit 0,3% enthält die gleiche Zielsubstanz,
welche sich im Fett anreichert (Lipophilie), dass bedeutet.
Isst man Nutzhanf wird man einen Urin, Haar und Blutwert bekommen ohne Rausch, der Gesetzgeber behandelt es jedoch wie Volltrunken. Da Nutzhanf schon vor 97 verkehrsfähig war, greift die Novel Food Verordnung hierbei nicht!
Warum klagt man als Partei nicht vors BVG wegen systematischer Diskriminierung der Bevölkerung?
Was soll dieser deutsche Sonderweg mit dem Tüv,Dekra bevorteilen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Tetrahydrocannabinol
https://www.aerzteblatt.de/archiv/203121/Arzneimitteltherapiesicherheit-Das-Interaktionspotenzial-der-Cannabinoide
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/018-nutzhanf.html
Sehr geehrter Herr T.,
bereits im Jahr 2021 fand eine erste Anhörung zu diesem Thema im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Zusammengefasst finden Sie die verschiedenen Einschätzungen hier: https://www.bundestag.de/presse/hib/824290-824290 . Nach wie vor wird die Frage des Cannabiskonsums im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen auch von Expertenseite kontrovers diskutiert. Eine Entscheidung im Bundestag steht noch aus. Deshalb ist auch eine Klage vor dem BVG momentan aus meiner Sicht nicht sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Josip Juratovic