Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
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Frage von Sven S. •

In Bezug auf Linda G. am 08. Januar 2023 - 10:29. Wie verhält sich das denn bei Menschen die bisher nicht in diesem Land leben? Muss meine Partnerin(bras.)deutsch A1 beherrschen für Ehegattennachzug?

Wir möchten gerne in Dänemark heiraten und dann in Deutschland zusammen leben. Allerdings kann sie bisher noch nicht die deutsche Sprache. Ist ein Nachzug möglich ohne deutsch zu können, wenn man die Sprache in Deutschland im Nachgang zertifiziert erlernt?

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

wie Sie bereits in meiner Antwort an Frau G. gelesen haben, ist am Anfang dieses Jahres das neue Chancenaufenthaltsrecht in Kraft getreten. Seitdem gilt die Verpflichtung, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse unverzüglich im Inland – also nach dem Nachzug – erworben werden müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Annahme, dass Sie als zukünftiger Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland leben, muss Ihre Ehefrau in der Regel dann keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Falls Sie zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug aus dem Ausland noch weitere Fragen haben, empfehle ich Ihnen diese Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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