Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Heike R. •

Können ministerielle "Ausnahmeregelungen" geltende Gesetze aushebeln?

Sehr geehrter Herr Juratovic,

In der Schweiz müssen geflüchtete Ukrainer ihre z.T. teuren Autos Verkaufen, bevor sie aus Steuermitteln Sozialleistungen bekommen.
quelle: https://www.nfz.ch/2023/02/gefl%C3%BCchtete-ukrainer-m%C3%BCssen-auto-verkaufen-oder-auf-sozialhilfe-verzichten.html
1, Nach Artikel 3(1)) GG gilt der Gleichbehandlungsgrundatz.
Deutche Sozialleitungsbezieher dürfen per Gesetz privat keine teuren Autos >7.500 € Wert besitzen.
Dürfen ukrainische Flüchtlinge, die Sozialleistungen bei uns beziehen, ihre, z.T., sehr teueren Wagen behalten?
2. Wie prüfen wir, ob ukrainische Flüchtlinge, bevor sie ggf. Sozialleitung bekommen, nicht privat ausreichend verfügbares Vermögen besitzen, zumal die Banken in der Ukraine handlungsfähig sind,
3. Müssen ukrainische Fahrzeuge bei uns ein gedeckte Haftpflichversicherung haben, oder wer zahlt bei Unfall?

Heike R.

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau R.,

für ukrainische Geflüchtete gelten in Hinsicht auf Sozialleistungen die gleichen Regeln sofern sie einen Aufenthaltstitel haben um diese zu beziehen. Ihr Vermögen wird ebenfalls berücksichtigt, also auch PKW's. Im Hinblick auf die Haftpflichtversicherung haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereit erklärt, Haltern von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen die Möglichkeit zu bieten, vorübergehend Versicherungsschutz nach dem Gesetz über die Versicherungspflicht für Ausländer (AuslPflVG) für die Dauer von bis zu zu einem Jahr für die Zeit nach dem 31. Mai 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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