Wird das Bundesministerium für Gesundheit nun Gebrauch machen vom § 20 IfSG?
Sehr geehrte Frau Ortleb,
nachdem im Bundestag kein Gesetz für eine Corona-Impfpflicht zustande gekommen ist, wird das Bundesministerium für Gesundheit jetzt Gebrauch machen vom § 20 IfSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html)?
Dadurch ließen sich Menschen per Rechtsverordnung zu einer Schutzimpfung verpflichten.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.
Sehr geehrter Jacob D. M.,
da die Impfpflicht ein sehr polarisierendes Thema ist, möchte ich Ihnen gerne eine Antwort geben.
Der von Ihnen angesprochene Paragraf 20 im Infektionsschutzgesetz gibt dem BMG die grundsätzliche Möglichkeit der Einführung einer Impfpflicht, allerdings kann diese so nicht beliebig angewendet werden, sondern bedarf einer Spezifizierung. Ein Beispiel hierfür ist die Masernimpfpflicht, welche in den Folgezeilen explizit vorgeschrieben ist.
Für eine Impfpflicht gegen das SARS-CoV 2 Virus bräuchte man also ebenfalls eine Gesetzesänderung. Diese wollten wir mit den Gesetzentwürfen zur Impfnachweispflicht verabschieden. Leider fand sich keine verantwortungsvolle Mehrheit. Das Bundesministerium für Gesundheit darf also gar nicht handeln.
Darüber bin ich enttäuscht und wütend. Schon früh hatte ich mit der Gruppe von Abgeordneten angeschlossen, die für die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren war. Dieser Gruppe bin ich auch bei den Abstimmungen gefolgt.
Im Vorfeld der Abstimmung sind Kompromisse verhandelt worden. Unser Ziel war es, in einem demokratischen Verfahren eine Mehrheit zu organisieren. Damit hätten wir für besonders gefährdete Personen die Impfnachweispflicht ab 1. Oktober, eine Nachweispflicht etwa einer Beratung für alle zwischen 18 und 59, eine regelmäßige Evaluierung und erneute Beratungen im Herbst einführen können. Das wäre verantwortliches Handeln gewesen.
Wir wollen alle, dass die Pandemie wirklich endet und wir nicht wieder mit überfüllten Krankenhäusern und geschlossenen Restaurants, Clubs und Geschäften da stehen. Das wird jetzt nicht leichter. Es bleibt bei einem Appell an die Minderheit, die sich nicht impfen lässt, aber relevant für das Ende der Pandemie ist. Es ist unser Appell an diejenigen, die auf Kosten von Millionen eine Impfung verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb