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Josephine Ortleb
SPD
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Frage von Reinhard G. •

Wie werden die Grundrechte von Menschen gewahrt, die sich nicht testen lassen wollen? Manche haben ja Angst, sich an den Teststationen bei Leuten mit Symptomen anzustecken?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Grundrechte von Menschen, die sich nicht testen lassen wollen, werden gewahrt. Die (Schnell-)Tests an Teststationen dienen vor allem dem Zweck ein professionelles und standardisiertes Testangebot für die Bürger:innen zu unterbreiten, damit die aktuell geltenden 3G und 2G+-Regelungen eingehalten werden können. Gleichzeitig ist so eine persönliche Überwachung der eigenen Gesundheit und engsten Mitmenschen möglich. Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten. Die Regelungen sind auch zeitlich befristet. In Bezug auf die vermeintliche Angst vor Ansteckung an Teststationen gibt es keine mir bekannten Studien oder Erkenntnisse, die dort ein erhöhtes Risiko aufweisen. Generell gelten auch an und in den Teststationen entsprechende Masken- und Hygieneregeln, so dass eine Ansteckung soweit es geht minimiert wird. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Bleiben sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb

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