Was halten Sie von der Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufmerksam wahrgenommen habe.
Seit dem Januar 2024 gelten höhere Beitragsbemessungsgrenzen: In der Rentenversicherung steigen die Grenzen auf monatlich 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten. In der Krankenversicherung steigt die Grenze bundesweit einheitlich auf 5.175 Euro im Monat. Sozialbeiträge müssen nur bis zu diesem Einkommen gezahlt werden. Für Einkommen über diesen Grenzen werden keine Beiträge fällig.
Als SPD können wir uns die Angleichung der Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung auf den Wert der Rentenversicherung vorstellen.
Grundsätzlich plädiere ich gemeinsam mit meiner Partei dafür, dass die Finanzierung unseres Gesundheitssystems gerechter und solidarischer gestaltet werden muss. Das kann für uns nur mit der Einführung der sogenannten Bürgerversicherung erreicht werden, damit gäbe es nur ein einheitliches Krankenversicherungssystem und somit wären keine Bemessungsgrenzen mehr nötig.
Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb