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Josephine Ortleb
SPD
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Frage von Sebastian W. •

Frage an Josephine Ortleb von Sebastian W. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ortleb,
nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks vom 12.04.2021 haben sich die Regierungsfraktionen im Saarländischen Landtag (CDU/SPD) gegen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen (https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/fraktionen_sprechen_sich_gegen_aenderung_des_infektionsschutzgesetzes_aus_100.html).
Über die Homepage des Bundestages konnte ich erkennen, dass Sie jedoch für die Gesetzesänderung gestimmt haben. Können Sie mir bitte in knappen Worten erklären, anhand welcher Abwägungen Sie zu einer vom Landesverbanden der SPD abweichenden Ansicht gekommen sind?
Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
S. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22.04.2021.

Gerne erkläre ich, wieso ich gemeinsam mit meiner Fraktion für das Infektionsschutzgesetz gestimmt habe.

Uns ist klar, dass Inzidenzen nicht der alleinige Faktor sein können, aber gerade jetzt bietet er uns wichtige Anhaltspunkte, um Leben zu retten. Auch spielen Intensivbettenbelegung und weitere wissenschaftliche Entwicklungen eine große Rolle. Im §28a IfSG wurden weitere Werte ergänzt, dennoch müssen wir jetzt schnell reagieren.

Eine bundesweite „Notbremse" macht in meinen Augen Sinn und ist der richtige Weg zur Bekämpfung der dritten Wille. Diese „Notbremse“ wurde im Übrigen bereits im Rahmen der letzten Ministerpräsident*innenkonferenz am 03. März 2021 beschlossen. Darüber waren sich die Regierungschefinnen und –chefs bereits einig. Nur wurden die Maßnahmen von einigen Bundesländern nicht umgesetzt – so auch im Saarland.

Eine Änderung der aktuellen Regelungen bedeutet, dass wir einen einheitlichen Rahmen deutschlandweit schaffen, um regionale Entscheidungen bei niedrigen Inzidenzen ermöglichen zu können. Wir benötigen verbindliche Maßnahmen und Schritte anhand von nachvollziehbaren Zahlen, um uns den Weg aus der Pandemie zu zeigen. Dazu gehören vor allem schnelleres Impfen, aber auch verbindliche Testangebote am Arbeitsplatz und an Schulen/Kitas und ein Recht auf Homeoffice.

Ausgangssperren wurden nachjustiert und beginnen ab 22 Uhr statt wie ursprünglich angedacht ab 21 Uhr. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass zwischen 22 Uhr und Mitternacht Einzelpersonen dann auch noch mal spazieren gehen dürfen.

Studien der Universität Oxford zufolge können Ausgangssperren die Verbreitung des Covid-19 Virus um bis zu 13% reduzieren. Ziel im Rahmen dieser Ausgangsbeschränkungen ist, dass der R-Wert deutlich unter 1 fällt. Mobilitätswissenschaftler*innen haben diesbezüglich erklärt, dass diese Ausgangssperren in Verbindung mit den anderen Maßnahmen durchaus sinnvoll sind, um die Ausbreitung der Pandemie einzuschränken, da dadurch der R-Wert um 0,2-0,3 Punkte minimiert werden kann.

Mir ist bewusst, dass diese Einschränkungen für alle sehr schwierig sind. Ich bin aber der Meinung, dass wir durch mehr Tempo beim Impfen und beim Testen gemeinsam und solidarisch die dritte Welle durchbrechen können. Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir uns darauf geeinigt, dem Gesetz zu zustimmen und unserer Verantwortung gerecht zu werden. Selbstverständlich werden die Maßnahmen regelmäßig auf ihre Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit hin geprüft. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion auch einen Parlamentsvorbehalt in das Gesetz einschreiben lassen. Es wird also auch in Zukunft nichts entschieden, ohne den Deutschen Bundestag einzubinden. Darüber hinaus sind die Einschränkungen bis zum 30.06.2021 zeitlich beschränkt. Über weitere Maßnahmen wird dann erneut der Deutsche Bundestag entscheide

Mit freundlichen Grüßen
Josephine Ortleb

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