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Josephine Ortleb
SPD
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Frage von Andreas M. •

Frage an Josephine Ortleb von Andreas M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Ortleb,

ich bin 48 Jahre alt, seit 7 Jahren selbständig und habe leider nur ein niedriges monatlichesEinkommen. Die Krankenkassenbeiträge als freiwillig Versichter werden jedoch von einem fiktiven Einkommen (der Mindestbemessungsgrenze) berechnet, dass ich noch nie erreicht habe. Das ist in höchstem Maße ungerecht und unsozial und im Vergleich zum/zur Arbeitnehmer(in) eine krasse Ungleichbehandlung. Dies schildere ich explizit in meiner Petition:

https://www.change.org/p/gerechte-krankenkassenbeitr%C3%A4ge-f%C3%BCr-geringverdienende-selbst%C3%A4ndige

Wie stehen Sie zu dieser Problematik?

Gruß aus Saarbrücken

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Problem der hohen Beitragszahlungen für freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige ist mir bekannt und ich teile Ihre Meinung, dass hier ein akuter Handlungsbedarf besteht.

In der Tat ist es bisher so, dass bei der freiwilligen Versicherung ein Mindesteinkommen unterstellt und der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird, das in vielen Fällen von den Betroffenen gar nicht erwirtschaftet werden kann. In solchen Fällen müssen Beiträge auf ein Einkommen gezahlt werden, das gar nicht erzielt wird.

Deshalb müssen wir (Solo-)Selbständige sozial besser absichern, indem wir sie bei ihren Beiträgen zur Krankenversicherung entlasten und sie in die Rentenversicherung einbeziehen.

Das von Ihnen angesprochene fiktive monatliche Mindesteinkommen zur Beitragsberechnung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Selbständige ist viel zu hoch angesetzt. Die hohen Mindestbeiträge überbeanspruchen das monatlich insgesamt verfügbare Vorsorgebudget vieler Selbständiger.

Zudem bedeutet der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung eine deutliche Schlechterstellung von Selbständigen im unteren Einkommensbereich gegenüber abhängig Beschäftigten mit vergleichbaren Einkommen. Aus meiner Sicht und der Sicht der SPD ist das so nicht hinnehmbar.

Die Beitragsbemessung für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung muss analog zu abhängig Beschäftigten einkommensabhängig ausgestaltet und die Mindestbeiträge entsprechend absenkt werden. Die SPD hat deshalb beschlossen, das zu verbeitragende Mindesteinkommen auf die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 Euro abzusenken. Dies entspricht den gewandelten Gegebenheiten in unserer modernen Erwerbswelt, in der Selbständige oft kleine und Kleinstunternehmer ohne Angestellte sind.

Dieser Schritt würde viele Selbständige finanziell spürbar entlasteten und ihnen damit einen zusätzlichen Spielraum für eine auskömmlichere Altersvorsoge verschaffen und ich unterstütze ihn mit ganzer Kraft.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich als Bundestagsabgeordnete dafür stark machen werde, Selbständigen mit schwierigen Einkommenspositionen eine bessere soziale Absicherung zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Josephine Ortleb

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