Wie stehen Sie zum für Deutsche Staatsbürger:innen in Deutschland gültigen Genesenenstatus von 90 Tagen? Wie ist dieser zu rechtfertigen, wo sich die Eu auf 180 Tage verständigt hat?
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Genesenenstatus. Ich stehe in dieser Frage hinter meiner Fraktion, die bereits im Februar die Angleichung an die europäischen Regelungen gefordert hat.
Seit dem 19. März gilt mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, dass der Test zum Nachweis der Infektion mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen muss. Der Genesenenstatus gilt demnach maximal bis drei Monate nach der Infektion. Genau genommen ist er allerdings nur 62 Tage, also rund zwei Monate gültig, da die Gültigkeit erst vier Wochen nach der Infektion beginnt. Meiner Auffassung nach haben die gesamte Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium durch die mangelhafte Kommunikation dieser Änderung viel Vertrauen in staatliches Handeln zerstört und einheitlichen Regelungen auf europäischer Ebene entgegengehandelt.
Die Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf, ist deshalb unserer Auffassung nach wieder von 90 auf 180 Tage zu erhöhen. Ich hoffe, Ihnen mit den gegebenen Informationen weitergeholfen zu haben und empfehle Ihnen für einen ausführlicheren Standpunkt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundestagsdrucksache 20/690 (Antrag unserer Fraktion zur Dauer des Genesenen-Status und einheitlichen Quarantäneerleichterungen).
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster