Sollten Bundesbeamte aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzes ausreichend und amtsangemessen alimentiert und sollten die Nachwuchssorgen damit endlich beseitigt werden?
Sehr geehrter Herr Oster,
am 01.02.2023 hat das BMI einen Entwurf zum Gesetz zur "Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung" veröffentlicht.
Unter anderem sieht der Entwurf vor:
1. dass sich die Wohnkosten anhand der Mietenstufe des WoGG ermittelt wird und nicht wie vom BVerG vorgegeben.
Der Entwurf nimmt an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor, die der Bundesregierung explizit untersagt worden ist.
2. Wurde nicht die realitätsgerechte Bemessung der Heizkosten für eine Wohnung in Bayern vorgenommen.
3. Fehlt bei der Bemessung der Mindestalimentation die Beachtung der Betreuungskosten für unter Dreijährige, die das Bundesverfassungsgericht bei den Sozialtarifen als von "erheblicher praktischer Bedeutung" betrachtet.
Wie stehen Sie zu diesem (vermutlich verfassungswidrigen) Entwurf?
Wieso weigert sich der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtentums deutlich zu verbessern, um die "Nachwuchssorgen" endlich zu beseitigen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf eines Gesetzes zur "Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung". Meinem Kenntnisstand nach ist der Referentenentwurf in der letzten Woche an Verbände und alle beteiligten Ressorts zur Abstimmung gegeben worden. Daher ist es noch zu früh, zu konkreten inhaltlichen Vorschlägen Stellung zu beziehen.
Ich kann Ihnen aber versichern, dass meine CDU/CSU-Bundestagsfraktion und ich das Gesetzgebungsvorhaben konstruktiv und kritisch begleiten werden, sobald der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Im Rahmen unserer oppositionellen Mitwirkungsrechte werden wir unseren Einfluss geltend machen und die Vorschläge der Ampel-Regierung gewissenhaft prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Josef Oster