
(...) Ergänzend sei noch auf Folgendes hingewiesen: Die Anpassung der Pflichtbeiträge fPflichtbeiträgeiner zusätzlichen Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle des separaten Haushaltsplans des Landtags finanziert, also auch nicht aus den Fachhaushalten der Ministerien. (...)