Frage an Johannes Remmel von Memet C. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Remmel,
es geht um die Sache abwasser Kanal "Dichtheits Prüfung" am Haus.
Nach meinem Recherschen konnte ich keine Bundesweite gesetzlich festlegung lesen.Auch nach Europäische Vorschrift bezüglich der Sache gesucht, bin nicht fündig geworden. Allerdings haben sich drei Bundesländer bei der Thema gesetzliche Regelung getroffen.
Nach meine beobachtung in den Medien und Bürger-Initiativen wehren sich, vermehrt, die Bürger gegen solche Vorschriften, was nicht gut und vernüftigt argumentiert ist.
Hiermit Bitte ich Sie um eine Verständliche Argument.
Mit freundlichen Grüßen
Memet Cakir
Sehr geehrter Herr Cakir,
Herr Minister Remmel bedankt sich für Ihre E-Mail vom 04.12.2011. Er hat mich gebeten Ihnen zu antworten.
Die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen ist gesetzlich bundesweit vorgeschrieben. Nach den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (§ 60 Abs. 1 WHG) müssen Abwasseranlagen nach den allgemeinen Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Auch ist derjenige, der eine Abwasseranlage betreibt, verpflichtet, ihren Zustand selbst zu überwachen (§ 61 Abs. 2 WHG). Diese Anforderung gilt bundesweit und wird für Nordrhein-Westfalen im § 61a des Landeswassergesetzes konkretisiert. Nach § 61a des Landeswassergesetzes ist jeder Hauseigentümer verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung ist nach spätestens 20 Jahren zu wiederholen. Dies entspricht den bundesweit in der DIN 1986-30 verankerten Regeln.
Wichtige und umfangreiche Informationen finden Sie auf der eigens für die Dichtheitsprüfung eingerichteten Bürgerinformationsseite im Internet unter http://www.buergerinfo-abwasser.de . Weitere informative und aktuelle Internetseiten zum Thema sind die des Landesumweltamtes ( http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm ) und die auf der Homepage meines Hauses unter http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/dichtheitsprue-fung/index.php ).
Mit den dort enthaltenen Informationen möchten wir Sie unterstützen. Gern helfen Ihnen auch die Beratungsstellen Ihrer Stadt oder Ihrer Gemeinde weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Wiedenhöft