Frage an Johannes Remmel von Gudrun S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Remmel,
Ich wohne noch im niedersächsischen Osnabrück, besitze jedoch seit kurzem durch Erbschaft ein Haus im westfälischen Lengerich. Nun bin ich verwirrt angesichts der Entwicklungen bzgl. Dichtheitsprüfung von Privateigentümern. Hier in Osnabrück wurde die Verpflichtung der Bürger zur Überprüfung der Leitungen Ende Juni 2011 aufgehoben. Nun habe ich unterschiedliche Quellen gelesen, dass die Frist in NRW zumindest von 2015 auf 2023 verlängert wurde oder gar auf 2025. Wie ist nun tatsächlich die Frist? Wie begründen Sie einen Aufschub gegenüber denen, die die Umstände und Kosten der Dichtheitsprüfung oder ggf auch Sanierung bereits frühzeitig auf sich genommen haben und sich nun fragen ob das Gesetz wie in Niedersachsen nun auch in NRW bald gekippt wird? Ich denke dabei an die Kritik und die Aktivitäten der vielen Bürgerinitiativen.
In einem früheren Beitrag erwähnen Sie soziale Härtefälle. Haben diese eine Möglichkeit bei hohem Sanierungsbedarf an ihren Leitungen eine Unterstützung seitens ihrer Stadt zu erhalten? Falls ja, in welchem Maße?
Über Ihre Antwort freue ich mich und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Gudrun Schmiesing
Sehr geehrte Frau Schmiesing,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zur Inspektion und Sanierung privater Hausanschlüsse. In Ihrem Schreiben sprechen Sie sich gegen die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a Landeswassergesetz (LWG) aus.
Allerdings schützt die Dichtheitsprüfung von Hausanschlussleitungen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer vor möglichen Nässeschäden ihres Hauses, die durch zu spätes Erkennen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen können. Sie stellt auch sicher, dass keine Grundwasserschäden auftreten können und sie führt dazu, dass eintretendes Fremdwasser erkannt wird. Deshalb ist die Dichtheitsprüfung sowohl im Sinne der Hausbesitzerin und des Hausbesitzers als auch der Umwelt.
Hiermit möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand zur Dichtheitsprüfung informieren.
Im Parlament hat eine intensive Diskussion über die Dichtheitsprüfung begonnen. In gleicher Weise ist eine kontroverse öffentliche Debatte entstanden.
In der Folge haben die Fraktionen aus CDU und FDP mit Datum vom 19.12.2011 einen Gesetzesänderungsantrag (Drucksache 15/3563) vorgelegt.
Wie Sie der Presse sicherlich entnommen haben, ist ebenfalls ein Änderungsvorschlag am 17.01.2012 zum LWG von den Fraktionen aus SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 15/3769) eingebracht worden.
Mit den Gesetzesentwürfen wird sich der Landtag seit dem 26.01.2012 befassen. Ob und wie das LWG geändert wird, wird im Landtag entschieden werden.
Aufgrund der eingebrachten Gesetzesentwürfe gehe ich davon aus, dass eine bürgerfreundliche Umsetzung der Prüfung auf Zustand und Funktionsfähigkeit von Abwasseranlagen erreicht wird.
Ich möchte im Übrigen darauf hinweisen, dass es unabhängig von einer Gesetzesänderung in Nordrhein-Westfalen wegen der bundesrechtlichen Vorgaben immer notwendig ist, Zustand und Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Claudia Wiedenhöft