(...) Erlauben Sie mir einige erklärende Worte zum Bildungspaket. Dieses Paket geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, dass Kindern aus Hartz-IV-Familien einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen zubilligte. Seit 01.04.2011 erhalten deshalb Kinder aus Hartz IV-Familien sowie kinderzuschlagsberechtigte Familien zusätzlich Geld für Schulmaterial, Kindergarten- oder Schulausflüge, Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort, Nachhilfe, wenn die Versetzung gefährdet ist, und Beiträge für Sport- oder Musikvereine oder andere Freizeitaktivitäten. (...)