Frage an Johann Wadephul von Christian J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,
gerade sah ich im Fernsehen mal wieder einen Bericht, in dem gezeigt wurde, wie der Zoll gefälschte Markenbekleidung sicherstellt. Wie dort angegeben wurde, wird diese Ware anschließend vernichtet.
Wie mir aus Großbritannien bekannt ist, wird dort mit derlei Gegenständen anders umgegangen. Dort werden die Kleidungsstücke mit einem einheitlichen (in diesem Fall kirchlichen) Markenzeichen umgelabelt und über Sozialstationen u.ä. an Bedürftige verteilt, sh. Beitrag der bbc: http://www.bbc.co.uk/news/uk-16058275 . Auf diese Weise wird mit einem Aufwand, der nicht größer ist als der für die Vernichtung, in doppelter Hinsicht etwas nützliches getan. Zu einen erhalten die Bedürftigen gute, aktuelle Bekleidung, zum anderen kann durch diese Verteilung die Nachfrage nach gefälschter Ware eingedämmt werden.
Wäre ein derartiges System nicht auch für Deutschland ein denkbares Verfahren? Meiner Meinung nach können wir es uns nicht mehr erlauben, völlig intakte Kleidung zu vernichten, während der leider immer noch größer werdende Teil bedürftiger Menschen auf Kleiderspenden angewiesen ist. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, dass Sie diesen Vorschlag mit in den Bundestag nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Joosten
Sehr geehrter Herr Joosten,
vielen Dank für Ihre Anregung auf meiner Online-Präsenz bei abgeordnetenwatch.de.
Ihr Anliegen kann ich aus ethischen Gründen nachvollziehen. Es gab bereits im Jahre 2010 eine Petition, die ebenfalls in diese Richtung tendierte.
Vergleichen Sie hierzu Drucksache 17/6250 des Deutschen Bundestages. Lfd.-Nr. des Petitionsverfahrens ist hierbei 118.
Die Begründung der Ablehnung des Bundesfinanzministeriums gebe ich Ihnen an dieser Stelle wider:
Begründung
Der Petent fordert, dass vom Zoll beschlagnahmte gefälschte Kleidung nicht wie bisher vernichtet, sondern gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird, um sie an Bedürftige zu verteilen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die von 327 Mitzeichnern unterstützt wurde und 38 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die von dem Petenten eingereichten Unterlagen verwiesen.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28.04.2009 wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass bei der Beurteilung dieser Eingabe das Markengesetz zu berücksichtigen ist, welches dem Interesse des Rechtsinhabers am Schutz seiner Marke dienen soll. Dieses Interesse wird nachhaltig beeinträchtigt, sobald nachgeahmte Ware in den Verkehr gelangt. Dieses gilt auch bei der Weitergabe an Bedürftige, so wünschenswert der Gedanke auch auf den ersten Blick erscheinen mag.
Vor der Weitergabe der Ware müssten alle an der Kleidung befindlichen Hinweise auf die Marke und somit markenrechtlich geschützten Teile entfernt werden. Unabhängig von der zeit- und kostenintensiven Sortierung und Bearbeitung der Textilien bestehen bei Weitergabe der Bekleidung, deren genaue Herkunft meist nicht feststellbar ist, auch Gesundheitsrisiken z. B. durch Schadstoffbelastungen, die bei nachgeahmten Produkten nicht selten sind.
Eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative zur Vernichtung, die auch den Interessen des Rechtsinhabers angemessen Rechnung trägt, besteht gegenwärtig leider nicht.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann David Wadephul, MdB