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Johann Wadephul
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Frage von Rainer L. •

Frage an Johann Wadephul von Rainer L. bezüglich Finanzen

Beiträge aus Kapitalleistung für vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Verträge zu Versorgungszusagen zur Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

Im März 2003 habe ich eine “Versorgungszusage zur Rentenversicherung“ bei der Allianz Pensionskasse als zusätzliches Standbein für die Altersversorgung abgeschlossen.

Diese Versicherung kam im März 2011 zur Auszahlung. Hierbei handelt es sich um Zahlungen an eine Pensionskasse die aus Gehaltsbestandteilen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung geleistet wurden und somit niemals Beitragspflichtig waren. Aus meiner Sicht lohnte sich diese betriebliche Altersversorgung primär aus Gründen der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen, die ich ansonsten an den Fiskus abzuführen hätte.

Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde die Pflicht zur Zahlung von Krankenversicherungs- und Pflegebeiträgen auf die betriebliche Altersversorgung eingeführt. Diese gesetzliche Änderung wurde heimlich, still und leise beschlossen und ein Bestandsschutz für ältere Verträge nicht berücksichtigt.

Im Juni 2011 bekam ich einen Beitragsbescheid über Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus einer Kapitalleistung. Diese Maßnahme trifft nur gesetzlich versicherte, die für ihr Alter vorsorgen wollen.

Ich bin über diese Maßnahme sehr verärgert, denn damit ist das ursprüngliche Ziel, meine Altersversorgung zu verbessern, durch die fälligen Beiträge komplett hinfällig geworden. Hätte ich dieses Wissen bereits im März 2003 gehabt, hätte ich diese Vorsorgemaßnahme gar nicht abgeschlossen.

Mir ist bewusst, dass es mittlerweile hierzu diverse Gerichtsurteile gibt, die die Gesetzesänderung stützen. Trotzdem interessiert mich Ihre persönliche Meinung zu diesem Thema, womit meines Erachtens eine Unrechtbehandlung der Versicherten vorliegt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Lüthje

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Sehr geehrter Herr Lüthje,

vielen Dank für Ihre Email, in der Sie mich um eine Bewertung der Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetz bitten. Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.

Ich kann Ihre Enttäuschung verstehen. In dem Bewusstsein, für Ihre Altersbezüge Vorsorge zu tragen, haben Sie die betriebliche Säule der Altersvorsorge mit abgedeckt und sich somit hinreichend absichern wollen. Dass sich an den Modalitäten solcher Rentenvorsorgeoptionen etwas ändern könnte, wird den meisten Menschen oftmals nicht bewusst gemacht. Gerade dann, wenn es sich nicht um rein privatrechtliche Verträge handelt, sondern staatliche geförderte Instrumente dahinter stehen, sind Nachjustierungen nicht ausgeschlossen.

Wie Sie selbst erwähnt hatten, gibt es schon eine gefestigte Rechtsprechung zu diesem Fragenkomplex. Im Ergebnis sehen die Gerichte weder einen Eingriff in das grundgesetzlich geschützte Eigentumsrecht noch eine Verletzung des rechtsstaatlichen Grundsatzes des Vertrauensschutzes. Die Gemeinwohlinteressen überwiegen die Individualinteressen.

Ich möchte das unter der damaligen rot-grünen Regierung beschlossene Gesetz weder verurteilen noch verteidigen. Vielmehr möchte ich grundsätzliches Verständnis bei Ihnen für solche Anpassungen hervorrufen. Der Beginns des Umbaus unserer Sozialsysteme war ein harter Schnitt und er ist auch noch nicht vollständig beendet. Dass er notwendig war, bestätigen inzwischen die meisten Menschen in unserem Land. Dabei gab und wird es leider immer wieder Maßnahmen geben, die bei einzelnen Personengruppen zu finanziellen Einsparungen führen werden. Dies ist auch unerfreulich.

In Ihrem Fall wurde ein neues Instrument, das erst im Zuge des neuen Verständnisses der Altersvorsorge entwickelt wurde, nachträglich von steuerlichen Begünstigungen entkoppelt. Dennoch hoffe ich, dass Sie nach wie vor eine ausreichende Rentenversorgung haben und sich die nachträglich erhobenen Beiträge nicht allzu mindernd ausgewirkt haben.

Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Mit freundlichen Grüßen

Johann Wadephul

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