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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Carolina B. •

Frage an Johann Wadephul von Carolina B. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

da ich in der Schule ( Ausbildung zur Erzieherin) ein Projekt durchführe welches sich mit dem Bildungs-und Teilhabepaket auseinandersetzt und ich bei meiner Recherche festgestellt habe, dass der Bildungsgutschein, der ja seit einem Jahr existiert, nur vereinzelt in den Kitas genutzt wird, weil viele Eltern /Erzieher nicht darüber Bescheid wissen.
Was machen Sie als Person bzw. die CDU um dieses Informationsdefiziet in den Kitas auszugleichen?

Mit freundlichen Grüßen aus Ostrrönfeld

Carolina Betz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Betz,

vielen Dank für Ihre Email vom 1. Mai 2012 zum Thema Bildungs- und Teilhabepaket.

Erlauben Sie mir einige erklärende Worte zum Bildungspaket. Dieses Paket geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück, dass Kindern aus Hartz-IV-Familien einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen zubilligte. Seit 01.04.2011 erhalten deshalb Kinder aus Hartz IV-Familien sowie kinderzuschlagsberechtigte Familien zusätzlich Geld für Schulmaterial, Kindergarten- oder Schulausflüge, Mittagessen in der Schule, Kita oder Hort, Nachhilfe, wenn die Versetzung gefährdet ist, und Beiträge für Sport- oder Musikvereine oder andere Freizeitaktivitäten. Träger der Leistungen sind die Kreise und kreisfreien Städte. Das bedeutet, dass die anspruchsberechtigten Familien diese Bildungsleistungen direkt bei den kommunalen Behörden beantragen können und diese über ihre Leistungen informieren müssen.

Entgegen Ihrer Recherche ist die allgemeine Bilanz des Bildungspakets nach einem Jahr sehr gut. Ein Grund für Ihren sicherlich richtigen Eindruck ist, dass sich das Bildungspaket stark an die Eltern bereits schulpflichtiger Kinder richtet und dass es große regionale Unterschiede bei der Umsetzung des Pakets gibt.
Trotzdem möchte ich Ihnen die wichtigsten Eckwerte dieser Bilanz skizzieren: Inzwischen beantragen rund 55 Prozent der Berechtigten Leistungen aus dem Bildungspaket. Die Umsetzung ist regional unterschiedlich. Besonders in Berlin ist die Inanspruchnahme noch gering. Am stärksten nachgefragt wurden bislang Zuschüsse zum Mittagessen: Anträge dazu stellten 42 Prozent der Hartz-IV-Empfänger in den Städten und 52 Prozent in den Landkreisen. Am zweithäufigsten – mit 27 und 24 Prozent – wurden Zuschüsse zu Ausflügen und Klassenfahrten beantragt. Die Antragsquote für Beiträge zu Sportvereinen und Musikschulen liegt bei 21 bzw. 14 Prozent. Lernförderung und Schülerbeförderung werden mit jeweils 5 Prozent nachgefragt. Die Verwaltungskosten betrugen 136 Mio. Euro. Das Gesamtvolumen des Pakets betrug im ersten Jahr 1,6 Mrd. €.

Als Abgeordneter im Deutschen Bundestag setze ich mich dafür ein, dass gerade solche Bildungspakete verabschiedet werden, um den Familien und ihren Kindern zu helfen. Auch unterstütze ich die Informationskampagne des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Ministerien haben im Rahmen dieser Kampagne in Anzeigen, Plakaten und im Internet über das neue Bildungs- und Teilhabepaket informiert. Vertiefende Informationsmöglichkeiten bestehen über das Bürgertelefon des BMAS und die eigens für das Bildungspaket eingerichtete Internetseite www.bildungspaket.bmas.de. Darüber hinaus hat das BMAS Informationsmaterialien für verschiedene Zielgruppen entwickelt, die im Netz heruntergeladen oder bestellt werden können. Diese Materialien stehen auch den Kreisen und kreisfreien Städten als für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes vor Ort Verantwortlichen kostenlos zur Verfügung, um die Bürgerinnen und Bürger über die neuen Angebote zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Johann David Wadephul

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