Der vorliegende Referentenentwurf hält die rechtlichen Vorgaben des vom Bundesverfassungsgericht geforderten Mindestabstands von 15 Prozent zwischen Beamtenbesoldung und Sozialhilfeniveau ein.
Einige Zahlen des Referentenentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich noch aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wird auch der vorgeschriebene Mindestabstand gewährleistet werden.
Die genannten Rechnungen und die Ihnen zugrundeliegenden Beträge werden im weiteren Verfahren nochmal geprüft und ggf. angepasst.
Der Sachstand zur Prüfung lautet, dass im weiteren Verfahren noch einige Zahlen im Gesetzentwurf aktualisiert werden sollen. Dies wird en bloc geschehen, wenn alle neuen Zahlen vorliegen.
Der Bundesregierung ist die von den Verbänden geäußerte Kritik am Entwurf bekannt und sie nimmt diese sehr ernst.
Die SPD hat noch kein Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 beschlossen, aber Beamte, Richter und Soldaten haben große Überschneidungen mit anderen Berufsgruppen – wünschen sich z. B. eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf - und werden sich in vielen Vorschlägen des SPD-Wahlprogramms wiederfinden.