Was bedeutet für Sie „verfassungsrechtlich tragfähig“?
Sehr geehrter Herr Saathoff,
mit dem VG Koblenz, dem OVG Rheinland-Pfalz sowie nunmehr auch mit dem VG Hamburg gibt es jüngst drei weitere Vorlagen zum Thema amtsangemessene Alimentation, die dem BVerfG vorgelegt werden. In diesen Vorlagen wird u.a. das sogenannte Partnereinkommen als verfassungswidrig bewertet. Sie haben hier bereits mehrfach angesprochen, dass die Bundesregierung einen „verfassungsrechtlich tragfähigen Entwurf“ vorgelegt habe. Ich stelle daher an Sie folgende Fragen:
1. Was bedeutet für Sie „verfassungsrechtlich tragfähig“?
2. Liegt die juristische Fachwelt in den verschiedenen Bundesländern aus Sicht der Bundesregierung falsch?
3. Wird Ihr Entwurf prognostisch seitens des BVerfG getragen werden?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Sie haben sicher Verständnis dafür, dass ich hier nicht darüber spekulieren möchte, wie evtl. das Bundesverfassungsgericht entscheiden könnte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff