Ich habe gelesen, dass Bundesbeamte mit mehr als 3 Kindeen eine Nachzahlung mein AEZ bis 2017 erhalten. Trifft das zu?

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften enthält in bestimmten Fällen auch Nachzahlungen, wenn nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung Fehlbedarfe festzustellen sind.
Der Passus in § 79a lautet wie folgt:
Für Zeiträume vom 1. Januar 2017 bis einschließlich … [einsetzen: Datum des Tages vor dem Inkrafttreten nach Artikel 19 Absatz 1 dieses Gesetzes] wird den folgenden Besoldungsempfängern unter den Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 sowie der Rechtsverordnung nach Absatz 4 ein einmaliger Ausgleich gewährt:
1. für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 Beamten, Richtern und Soldaten mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation mit einem statthaften Rechtsbehelf geltend gemacht haben, ohne dass über den Anspruch bestandskräftig entschieden worden ist,
2. für das Haushaltsjahr 2020 Beamten, Richtern und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung, die ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation im Jahr 2020 mit einem statthaften Rechtsbehelf geltend gemacht haben, ohne dass über den Anspruch bestandskräftig entschieden worden ist,
3. für die Haushaltsjahre 2021 bis 2024 und für die Monate Januar bis einschließlich… [einsetzen: Monat vor dem Monat des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 19 Absatz 1] des Jahres 2025 Beamten, Richtern und Soldaten mit Anspruch auf Besoldung.
Dieser Gesetzentwurf wird allerdings vom 20. Deutschen Bundestag nicht mehr beschlossen werden, weshalb die nächste Bundesregierung ein neues Gesetzgebungsverfahren starten muss.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Saathoff