
(...) Vielmehr hat die Mutter es dorthin verbracht. Das Vorenthalten eineVorenthalten eines KindesObhutsperson bereits räumlich getrennt ist, wird zu einer Straftat schon und erst dann, wenn denjenigen, der diese räumliche Trennung aufzuheben unterlässt, gerade eine Garantenpflicht zur Beseitigung dieses Erfolges trifft (Horn/Wolters in StGB Systematischer Kommentar, § 235 StGB, Randnummer 13). Die Aufrechterhaltung der räumlichen Trennung bzw. (...)