Frage an Jörn Wunderlich von Joachim H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Sie hatten zu der offenbar organisierten Datenkriminalität in der bayerischen Familienrechtspraxis am 7.9.09 hier mitgeteilt:
"Da nicht bekannt ist, ob derartige Praxis verbreitet ist, wird DIE LINKE zunächst Informationen einholen. Eine Novellierung des Gesetzes erscheint nicht erforderlich, da es sich hier um ein Vollzugsproblem handelt."
Ich möchte nun gern von Ihnen wissen:
1. Was genau meinen Sie mit "Vollzugsproblem"? Wollen sie damit zum Ausdruck bringen, daß Richter sich womöglich - trotz § 203 Abs. 2 S. 1 StGB - einfach nicht an die geltenden Gesetze z.B. zum Schutz von Privatgeheimnissen halten und unser bayerisches Landesjugendamt nicht an das Verbot, öffentlich zu strafbaren Handlungen aufzurufen?
2. Wo hat DIE LINKE bisher nachgefragt, wie seinerzeit beabsichtigt und welche Informationen wurden dabei gewonnen?
3. Würden Sie es begrüßen, wenn Betroffene aus Bayern und anderen Bundesländern Ihnen ihre konkreten Erfahrungen schildern?
Wie ich lese, gibt es womöglich nicht nur in Bayern offizielle Propaganda für die "informationelle Kooperation" von Richtern und Jugendämtern inklus. Aufforderungen, regelmäßig z.B. ganze Gutachtenskopien an das Jugendamt zu versenden. Jedenfalls stieß ich auf bis jetzt unbeantwortet gebliebene Anfragen der Gruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr Deutschland z.B. bei dem Juristen Hirte, MdB und bei dem Justizminister Goll, BW (2).
Halten Sie denn z.B. die öffentliche Thüringer Aufforderung (Link 3, dort unter "Teil A, I.1.") für vereinbar mit dem Grundgesetz und den §§ 99 und 203 StGB?
Mit vorzüglichster Hochachtung
J. Hinz aus München
1) http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130
2) http://www.abgeordnetenwatch.de/prof_dr_ulrich_goll-520-39392--f269144.html#q269144
3) http://www.ljrt-online.de/wDeutsch/download/ljha/beschluesse/2008/111-08_Anlage_fachl_Empfehlungen_KoopJA_Familieng.pdf
Sehr geehrter Herr Hinz,
zunächst bitte ich, die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage vom Dezember 2010, die sich auf meine Antwort an Herrn Meißner vom September 2009 bezieht, zu entschuldigen.
Aufgrund struktureller Veränderungen bei den anstehenden Arbeitsaufgaben in der Fraktion war und ist es mir leider nicht mehr möglich, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen. Insofern kann ich Ihre Fragen nur dahingehend beantworten, dass ich eine erneute Schilderung bereits bekannter Erfahrungen Betroffener für wenig zielführend halte. Darüber hinaus habe ich bereit in meiner Antwort aus der 16. Wahlperiode darlegte, welche Vorschriften einschlägig sind, dass die Einhaltung des Rechts Aufgabe der Gerichte ist und auch eine Information an den zuständigen Datenschutzbeauftragten möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jörn Wunderlich