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Jörn Wunderlich
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Jörn Wunderlich von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wunderlich,

Sie hatten hier am 7.9.09 zum Thema der organisierten Datenkriminalität in Sorgerechtsverfahren - zumal in Bayern - folgendes geschrieben (1):

"Selbstverständlich ist es vor diesem Hintergrund skandalös, wenn derartige sensible Daten tatsächlich verschickt werden sollten. .... Da nicht bekannt ist, ob derartige Praxis verbreitet ist, wird DIE LINKE zunächst Informationen einholen. Eine Novellierung des Gesetzes erscheint nicht erforderlich, da es sich hier um ein Vollzugsproblem handelt."

Ich wurde auf einen im Netz veröffentlichten konkreten Vorgang aufmerksam gemacht, der m.E. eindrucksvoll belegt, wie das von Ihnen so genannte Vollzugsproblem auch dann im Einzelfall funktioniert, wenn jemand sich zu wehren versucht:

Ein Münchner Staatsanwalt, der dem Verdacht auf unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen (§ 203 Abs. 2 S.1 StGB) durch einen Familienrichter nachzugehen hatte, behauptete einfach, das Kreisjugenfamt (Adressat der Kopie eines Gutachtens, das DEM RICHTER als Beweismittel dienen sollte), sei GESETZLICH ZUR MITWIRKUNG an der familien-/sorgerechtlichen ENTSCHEIDUNG (sic!, W.M.) BERUFEN".

Das beinhalte "DENKLOGISCH" "UND IM SINNE DES GESETZES AUCH", daß das Jugendamt informiert wird.

Zudem versucht der promovierte Sachbearbeiter den Eindruck zu erwecken, die Offenbarung von Privatgeheimnissen durch den Richter sei sogar Ausfluß einer "GEBOTENEN InformationsPFLICHT" und auch deshalb kein Problem, weil das Jugendamt ebenfalls "Schweigeverpflichtungen" unterworfen sei.

Was sagen Sie zu so viel Unsinn?

Ist das nicht mehr als skandalös (wie Sie schrieben s.o.)?

Ist das nicht eine hochkriminelle Angelegenheit, die auch das Problem der Gewaltenteilung touchiert?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Grruppe Justizkontrolle / Scientologyabwehr D

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/joern_wunderlich-650-5524--f220130.html#q220130

2) http://www.lets-goerg.de/dokumente/STA_M_RiaG203_20100502_Einstellung_black.pdf

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Meißner,

vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift. Als Antwort erlaube ich mir, aus meiner Email an Sie vom 07.12.2009 zu zitieren:

„Erlauben Sie mir bitte zunächst eine grundsätzliche Bemerkung. Ich bin prinzipiell gern bereit, auf die täglich zahlreich eingehenden Emails zu antworten. Allerdings sehe ich meine Aufgaben als Abgeordneter in erster Linie darin, durch meine parlamentarische Arbeit die gesellschaftlichen Verhältnisse zum Besseren zu verändern. Dabei gehe ich davon aus, dass auch die Wählerinnen und Wähler das von mir erwarten.

Aus eben diesen Gründen habe ich die allein von Ihnen in den letzten drei Monaten gesandten ca. 50 Emails lediglich zur Kenntnis genommen. Analog werde ich künftig mit Ihren Zuschriften über Abgeordnetenwatch verfahren.“

Im Übrigen kommentiere ich keine Sachverhalte, die ich lediglich dem „Erzählen“ nach kenne.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Wunderlich