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(...) für einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten. Diese Straftatbestände gelten jedoch nicht für MdB. Frei gewählte Abgeordnete können nämlich nicht mit Beamten oder beamtenähnlichen Personen gleichgesetzt werden. (...)
(...) für einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten. Diese Straftatbestände gelten jedoch nicht für MdB. Frei gewählte Abgeordnete können nämlich nicht mit Beamten oder beamtenähnlichen Personen gleichgesetzt werden. (...)
(...) Die Anträge der Opposition zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe sind hinsichtlich der Forderung einer Bereichsausnahme zur Trinkwasserversorgung überflüssig. (...)
(...) Natürlich gibt es Reformbedarf bei den IHKs. Dabei bin ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Bundestagsfraktion im Gespräch mit dem DIHK. (...)