Jörg von Polheim
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Frage von Marko M. •

Frage an Jörg von Polheim von Marko M. bezüglich Familie

Hallo Herr von Polheim,

ich beobachte mit großer Sorge die Entwicklung im Familienrecht. Ich empfinde es als ungerecht, dass einerseits zunehmend die Eigenverantwortung der Menschen betont wird, andererseits am Familienrecht diese Entwicklung komplett vorübergeht.
Nach Scheidungen werden die Männer nicht selten zu Wochenendvätern degradiert, die schon jetzt manchmal die Partnerin lebenslang alimentieren müssen, zusätzlich zum Versorgungsausgleich, Zugewinnsausgleich und Betreuungsunterhalt. Die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeit, per Ehevertrag von dem gesetzlichen Einzelfall abzuweichen und eine eigene Form des Zusammenlebens zu wählen wurde durch den BGH auf ein Minimum reduziert, gerade bezüglich der Möglichkeiten, einen dauerhaften gegenseitigen Alimentierungsverzicht zu vereinbaren.

Jetzt ist im Gespräch, das Risiko auf unbegrenzte Unterhaltszahlungen und den Betreuungsunterhalt noch weiter zu verlängern. Für mich als Mann, der ws erreicht hat stellt sich das so dar, dass ich, sollte ich heiraten, dass das Trennungsrisiko so verteilt ist, dass eine Partnerin neben dem Zugewinn, der Teilung der Rentenansprüche und der Alleinfinanzierung des Kindsunterhalts ein Anrecht auf den vollständigen z.T. lebenslangen Ausgleich von Verdienstausfällen entsteht, während ich die oben genannten finanziellen Einbußen alleine tragen müsste.

Es widerspricht meinem Verständnis von Gleichberechtigung und ich empfinde es, wie die meisten Männer auch als zutiefst demütigend, ohne Gegenleistung lebenslänglich Unterhalt zu bezahlen und so alles zu verlieren, was man in harter Arbeit zuvor erreicht hat.
Meine Frage ist die, ob sie sich in dieser Frage entgegen des Trends der Zeit auch für die Männer oder Paare einsetzen die de Ehe nicht als lebenslange einseitige Alimentierungsgemeinschaft sehen? Werden sie gegen die Entwürfe stimmen oder sich für eine verstärkte Vertragsautonomie mit klaren und eindeutigen Grenzen einsetzen?

mit freundlichen Güßen

M.Meurer

Antwort ausstehend von Jörg von Polheim
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