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Jörg Kloppenburg
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Jörg Kloppenburg von Hans-Jürgen W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kloppenburg,
meine Frage zielt auf den Fraktionszwang, der wohl doch vorhanden ist, obwohl jeder Abgeordnete nur nach seinem Gewissen handelt und nur diesem verpflichtet ist.
Die Bundeskanzlerin höchstpersönlich, hatte nämlich diesen Fraktionszwang im Zuge der Abstimmung „Ehe für alle“ aufgehoben.
Ich denke, das Sie sich sicherlich mal mit diesem Thema beschäftigt haben, da Sie ja für den Bundestag kandidieren. Ich bitte daher um Ihre Meinung und Einschätzung dieser doch sehr sehr wichtigen Angelegenheit.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

H. W.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

das Wort "Fraktionszwang" habe ich schon immer für unglücklich gehalten, zudem wird es gerne negativ besetzt. Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, die überwiegend von den Mitgliedern der Parteien und deren Fraktionen getragen wird. Das Abstimmungsverhalten einer Fraktion im Parlament (egal auf welcher Ebene) ist immer Ergebnis eines demokratischen Meinungsbildungsprozesses im Vorfeld in der Fraktion. In diesen Prozess kann und sollte sich jeder Abgeordnete einbringen. Es ist dann aber auch demokratisches Grundprinzip, dass zum Abschluss dieses Prozesses ein Mehrheitsbeschluss gefasst wird, der dann auch grundsätzlich von jedem nach den demokratsichen Regeln getragen wird.

Koalitionen bedürfen einer Verläßlichkeit im Hinblick auf die getroffenen Vereinbarungen oder Geschäftsgrundlagen. Das gilt im Übrigen ja nicht nur für Koalitionsvereinbarungen, sondern für jegliche Vereinbarungen. Die Partner einer Koalition müssen häufig Kompromisse eingehen, die alle Beteiligten nach Abschluss des demokratischen Meinungsbildungsprozesses (s.o.) im Sinne der Vertragstreue auch einhalten sollten. Ich bezeichne das nicht als Zwang, sondern als ein Aktzeptieren der demokratischen Regeln.

Daneben sind in Parlamenten auch Fragen von hoher ethisch-moralischer Bedeutung zu klären und zu regeln (z.B. Fragen zur Sterbehilfe, etc.). Diese Fragen haben ein derart grundsätzliche Bedeutung für eine Gesellschaft, dass sie sich bereits aufgrund ihrer besonderen Thematik einer einheitlichen Mehrheitsentscheidung im Vorfeld entziehen und jede(r) Abgeordnete(r) eine Entscheidung nur nach dem eigenen Gewissen treffen kann. Solche Fragen sind in der Regel auch nicht Gegenstand von Koaltionsvereinbarungen.

Ich habe mich in all den Jahren in der FDP aufgrund eines eingehenden Meinungsbildungsprozesses im Vorfeld einem Zwang daher auch noch nicht ausgesetzt gefühlt.

Ein "Fraktionszwang" bestünde für mich nur dann, wenn ich ohne demokratischen Meinungsbildungsprozess fremdbestimmt zu einem bestimmte Abstimmungsverhalten gezwungen würde. In diesem Sinne lehne ich selbstverständlich einen Fraktionszwang ab.

Unser Grundgesetz hat letztlich den Spagat, der zwischen einer Gewissensentscheidung und den Prinzipien demokratischer Meinungsbildungsprozesse in der parlamentarischen Demokratie, entstehen kann, zu Gunsten des Gewissens der / des einzelnen Abgeordneten in den Artikeln 38 Abs. 1 und auch 46 Abs. 1 GG geregelt, falls ein Konflikt im Einzelfall entsteht und dieser nicht anders gelöst werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Kloppenburg