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Joe Weingarten
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Frage von Lena G. •

Guten Tag Herr Weingarten, wie verhält es sich mit der Energiepauschale, wenn man 2022 ausschließlich in Mutterschutz und Elternzeit war?

Zählt der Mutterschutz noch als aktives Beschäftigungsverhältnis?

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Sehr geehrte Frau G.,

 

gern greife ich Ihre Nachfrage zur Energiepauschale auf.

Wie bereits am 2. Juni 2022 mitgeteilt, erhalten die Energiepauschale alle Bürgerinnen und Bürger, die an mindestens einem Tag im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben. Ist dies nicht der Fall, wird keine Energiepauschale gezahlt.

Auf die bereits letztes Jahr vorgenommenen Verbesserungen beim Elterngeld weise ich gern nochmals hin, alle nötigen Infos dazu finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-verbesserungen-gesetz-aenderung-160558

 

Zudem hat es im Rahmen der aktuellen Entlastungspakete zahlreiche Maßnahmen gegeben, die eine Entlastung für Familien mit Kindern darstellen: So haben wir einen Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind aufgelegt, Familien profitieren auch von dem Wegfall der EEG-Umlage ab 1. Juli sowie vom 9€-Ticket für den ÖPNV bzw. der Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joe Weingarten, MdB

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