Portrait von Joe Weingarten
Joe Weingarten
SPD
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Frage von Christiane B. •

Wie kann es sein, dass immer noch Tiere gequält und nicht tiergerecht gehalten werden und Fleisch viel zu billig verkauft wird? Wer stoppt das endlich?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein.

Mit den Änderungen sollen – unter anderem – der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden. Weitere wichtige Änderungen sind: 

  • Maßnahmen zum Schutz von Tieren in reisenden Zirkusbetrieben 
  • Maßnahmen, um die Zahl „nicht-kurativer“ Eingriffe (z. B. Schwänzekürzen bei Ferkeln und Lämmern) zu reduzieren
  • Maßnahmen, um die Qualzucht in Deutschland weiter einzudämmen
  • Einrichtung des Amtes des oder der Bundestierschutzbeauftragten
  • Effektivere Straf- und Bußgeldvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz.

Für die betroffenen Tiere und Tierarten verbessert sich konkret mit den neuen Regelungen einiges: 

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr (z.B. Schwänzekürzen bei Lämmern), nur noch mit entsprechender Betäubung (z.B. Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern) oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Schwänzekupieren bei Schweinen) vorgenommen werden dürfen. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. 

Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess (z.B. mangelhafte Betäubungsgeräte) aufzudecken. Außerdem soll die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen durch ein Ausstellungs- und Werbeverbot sinken. Schließlich werden auch Tiere wie Tintenfische und Hummer geschützt. Sie dürfen nicht mehr zur Verwendung als Lebensmittel lebend an Endverbraucher abgegeben werden. Als „Endverbraucher“ gelten die letzten Verbraucher eines Lebensmittels. Gaststätten und Restaurants sind somit keine Endverbraucher.

Mit dem Amt einer oder eines Bundesbeauftragten für Tierschutz wird der Tierschutz in Deutschland institutionell und strukturell gestärkt. Aufgabe dieser Person ist es unter anderem, den Austausch zwischen Bund und Ländern zu stärken und als Kontaktperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden im Hinblick auf Belange des Tierschutzes zur Verfügung stehen. Im Mai 2023 hat das Bundeskabinett beschlossen, das Amt der Tierschutzbeauftragten erstmalig mit Ariane Kari zu besetzen. Sie hat bereits im Juni 2023 ihre Arbeit aufgenommen. 

Die Verkündung des neuen Gesetzes ist derzeit für Dezember 2024 vorgesehen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, das heißt: Ab diesem Zeitpunkt gelten die geänderten Regelungen. Für einige dieser Regelungen sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich auf die geänderten Anforderungen einzustellen.

In der Regel sind die nach dem Landesrecht zuständigen Veterinärbehörden für die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes zuständig. Wird durch den Verstoß jedoch ein Straftatbestand erfüllt (§ 17 TierSchG), ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

Aktuelle Infos und vertiefende Texte zu Tierschutz-Themen finden Sie auf der Website des BMEL unter https://www.bmel.de/tierschutz. Wenn Sie weitere Fragen ist das Team des BMEL-Verbraucherlotsen per E-Mail und Telefon (https://www.bmel.de/verbraucherlotse/) erreichbar. 

Herzliche Grüße

Dr. Joe Weingarten

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