Frage an Joe Weingarten von Ursula M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Weingarten!
Viele BürgerINNEN fordern die Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene.
In Artikel 20 heißt es, dass alle Staatsgewalt von der Bevölkerung ausgeht und von ihr „in Wahlen und Abstimmungen“ ausgeübt wird. Der Bundestag hat bis heute seine Pflicht nicht erfüllt, die Abstimmungen gesetzlich zu regeln.
Deshalb meine Frage an Sie: Werden Sie sich für diese gesetzliche Regelung einsetzen, falls Sie gewählt werden?
Über eine Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
U. M.
Sehr geehrte Frau M.,
ich glaube nicht, dass man von einer Pflichtverletzung des Bundestages
sprechen kann. Tatsächlich hat es in der Politik der Bundesrepublik bisher
einen weitgehenden Konsens darüber gegeben, dass Volksabstimmungen -
abgesehen von der explizit geregelten Frage einer Länderneugliederung -
nicht zur Lösung der zumeist sehr differenzierten Probleme auf Bundesebene
geeignet sind.
Dem schließe ich mich an. Ich sehe im Moment kein Problem, dessen Lösung
durch Volksabstimmungen besser geschehen könnte, als im Verfahren der
repräsentativen Demokratie.
Das heißt aber nicht, dass ich diese Frage grundsätzlich ausschließe. Wenn
ich davon überzeugt bin, dass das der Sache angemessen ist, werde ich mich
auch für Volksabstimmungen einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joe Weingarten, Bahnhofstraße 5, 67821 Alsenz
SPD-Bundestagskandidat Wahlkreis 201 Bad Kreuznach/Birkenfeld