Frage von Gisela S. • 18.03.2014
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CDU
• 31.03.2014

(...) die Pflicht zur Kennzeichnung gibt es bereits, sofern zugelassene GVO-Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Geregelt ist das in der EU-Verordnung 1829/2003 Artikel 13 Absatz 1 e: „Wird das Lebensmittel dem Endverbraucher unverpackt oder in kleinen Verpackungen angeboten, deren größte Oberfläche 10 cm2 unterschreitet, sind die in diesem Absatz geforderten Angaben entweder auf oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslage des Lebensmittels oder aber auf der Verpackung in dauerhafter und sichtbarer Form anzubringen, und zwar in einer Schriftgröße, die gute Lesbarkeit und Identifizierbarkeit gewährleistet.“ Das bedeutet auch für Restaurants: GVO-Zutaten müssen gekennzeichnet werden. (...)

Frage von Gisela S. • 18.03.2014
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CDU
• 18.03.2014

(...) Gentechnisch veränderte Nutzpflanzen sind in Brasilien weit verbreitet. Die Entscheidung für oder gegen GVO-Saatgut wird von den Betriebsleitern in der Regel nach ökonomischen Gesichtspunkten getroffen. Die einfachere und kostengünstigere Handhabung von gentechnisch veränderten Sorten sei meist das ausschlaggebende Argument, so Fachkreise. (...)

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CDU
• 19.03.2014

(...) Die Aussage, dass TTIP uns die Möglichkeit bietet, die weltweite Setzung von Standards zu beeinflussen, bedeutet nicht, dass ich Bedenken von Kritikern einfach ignorieren würde. Im Gegenteil, ich nehme die geäußerten Bedenken ernst und wiederhole nochmals: Ein Absenken des hohen europäischen Niveaus von Produktsicherheit und Verbraucherschutz, insbesondere im Lebensmittelbereich, steht nicht zur Debatte. (...)

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CDU
• 06.03.2014

(...) Zur Haltung der Bundesregierung in dieser Sache möchte ich Sie an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verweisen, das dazu detailliertere Auskunft erteilen kann. Mit ist bisher aber kein einziger Fall bekannt, in dem durch Investitionsschutzklauseln in einem Freihandelsabkommen nationale Standards ausgehebelt worden sind. Auch hier sollten wir also die Kirche im Dorf lassen. (...)

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CDU
• 06.03.2014

(...) es ist richtig, dass ich gegen das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung gestimmt habe. Allerdings habe ich das nicht getan, weil ich dieses zu lasch finde, sondern weil ich befürchte, dass die Neuregelungen das freie Mandat der Abgeordneten einschränken. (...)

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