Frage an Joachim Pfeiffer von Gisela S.
Sehr geehrter Herr Dr. Pfeiffer,
Sie haben mich gefragt ob ich gern chinesisch Essen gehe. Ja, ich esse gerne chinesisch, aber koche die Gerichte selbst mit chinesischen Zutaten aus dem Bioladen.
Auch das ist ein großes und komplexes Thema - Kennzeichnung der Produkte, Inhaltsstoffe und Herkunft auf Speisekarten in der Gastronomie.
Dazu meine Frage: Können Sie sich vorstellen für die Kennzeichnung der Produkte: Fleisch, Fisch, Geflügel, Obst, Gemüse etc. (Herkunftsland, Erzeuger, konventional oder biologisch angebaut)in Speisekarten einzutreten?
Sehr geehrte Frau Siegel,
die Pflicht zur Kennzeichnung gibt es bereits, sofern zugelassene GVO-Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Geregelt ist das in der EU-Verordnung 1829/2003 Artikel 13 Absatz 1 e: „Wird das Lebensmittel dem Endverbraucher unverpackt oder in kleinen Verpackungen angeboten, deren größte Oberfläche 10 cm2 unterschreitet, sind die in diesem Absatz geforderten Angaben entweder auf oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auslage des Lebensmittels oder aber auf der Verpackung in dauerhafter und sichtbarer Form anzubringen, und zwar in einer Schriftgröße, die gute Lesbarkeit und Identifizierbarkeit gewährleistet.“ Das bedeutet auch für Restaurants: GVO-Zutaten müssen gekennzeichnet werden. Ob der unmittelbare Zusammenhang die Speisekarte oder ein großes Schild über dem Tresen ist, entscheidet der Gastronom selbst.
Die Union setzt sich zudem für eine Prozesskennzeichnung für GVO ein. Eine Kennzeichnung soll danach immer dann erfolgen, wenn GVO in der Verarbeitung eingesetzt werden, also nicht nur, wenn GVO-Futtermittel (grüne Gentechnik) in der Tierhaltung, sondern auch, wenn GVO (weiße Gentechnik) in der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden. Denn ein Großteil der Lebensmittel werden mit Hilfe von GVO produziert (z.B. mit gentechnisch veränderten Enzymen). Dies trifft im Übrigen auch auf Ökoprodukte zu. Auch hier sind bestimmte gentechnisch veränderte Mikroorganismen zur Herstellung von Zusatzstoffen und Enzymen in bestimmten Fällen erlaubt.
Das Thema Prozesskennzeichnung kann jedoch nur EU-weit durchgesetzt werden, da sich die SPD dem in den Koalitionsverhandlungen entgegengestellt hatte. Auch die Bereitschaft der anderen Mitgliedsstaaten dazu sieht jedoch derzeit gelinde gesagt zurückhaltend aus.
Wer Ökoprodukte kaufen will, kann sich an den entsprechenden Siegeln (EU und national) orientieren. Eine Herkunftskennzeichnung für Rindfleisch gibt es. Für die Kennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten hatte sich die Bundesregierung (in der Folge des Pferdefleischskandals) auf EU-Ebene eingesetzt. Die EU-Kommission hat Ende vergangenen Jahres einen Untersuchungsbericht zu dem Thema vorgelegt mit dem zentralen Ergebnis, dass eine verpflichtende Herkunftsangabe für Fleisch in verarbeiteten Produkten zu erheblichen Kostenaufschlägen führe. Schon bei Preisaufschlägen von fünf bis neun Prozent sinkt die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher jedoch um 60 bis 80 Prozent. Auch die einzelnen Mitgliedsstaaten bewerten die Notwendigkeit sehr unterschiedlich. Nichtsdestotrotz setzt sich die Bundesregierung für eine (bezahlbare) Herkunftskennzeichnung in Brüssel ein.
Und schließlich gibt es auch die Kennzeichnung von regionalen Produkten. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu im vergangenen Jahr mit dem "Regionalfernster" eine neue Kennzeichnungsmöglichkeit geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer MdB