Frage an Joachim Pfeiffer von Jürgen S. bezüglich Recht
Hallo Herr Pfeiffer,
ich finde es gut dass Sie als einer der wenigen gegen das lasche Gesetz zur Abgeordetenbestechung gestimmt haben. Werden Sie etwas für die Änderung des Gesetzes tun?
Wir werden über Abgeordnetenwatch weiter Druck machen dass dieses Gesetz verschärft wird, denn in jedem Unternehmen gibt es compliance Regeln, deshalb müssten sich unsere Volksvertreter ebenso strengen Regeln unterwerfen. Alles andere fördert die Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit.
Enttäuscht hat mich die Abstimmung über den Genmaisanbau. 80% der Bevölkerung lehnen genmanipulierte Lebensmittel ab, aber unsere Abgeordnete ignorieren dies.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen Spindler
Sehr geehrter Herr Spindler,
es ist richtig, dass ich gegen das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung gestimmt habe. Allerdings habe ich das nicht getan, weil ich dieses zu lasch finde, sondern weil ich befürchte, dass die Neuregelungen das freie Mandat der Abgeordneten einschränken. Bei der Abgeordnetenbestechung handelt es sich in meinen Augen um ein hochkomplexes Thema. Als Abgeordnete sind wir Vertreter des ganzen Volkes. Unsere Aufgabe besteht darin, das Gemeinwohl aus den unzähligen Partikularinteressen herauszufiltern, mit denen wir tagtäglich konfrontiert werden. Dabei ist ein Abgeordneter nach Artikel 38 des Grundgesetzes nur seinem Gewissen unterworfen und nicht weisungsgebunden. Diese Aufgabe zu erfüllen ist nicht immer einfach, doch es ist die Herausforderung, der wir uns als Politiker stellen müssen und wollen.
Ich bin nicht bestechlich und werde dies auch nie sein, trotzdem kann ich die beschlossenen Neuregelungen nicht unterstützen. Richtig ist, dass strafwürdiges Verhalten sanktioniert wird. Doch ich befürchte, die sogenannte Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung geht zu weit. Wenn die Neuregelung in der Praxis zur Folge haben sollte, dass Abgeordnete sich zurückziehen und aus Angst vor strafrechtlichen Ermittlungen ihrer Aufgabe der Interessenvertretung nicht mehr nachkommen und für Bürger nicht mehr ansprechbar sind, müssen wir das Gesetz nachbessern. Mit den Neuregelungen werden Politiker immer mehr zu Beamten. Wir müssen aber eine Balance herstellen, indem wir die Unabhängigkeit des Mandatsträgers definieren, damit er nicht gleichgestellt wird mit einem Beamten. Grundsätzlich ist das Amt des Abgeordneten für mich kein Beruf im herkömmlichen Sinne, sondern lediglich eine Berufung auf Zeit. Die Interessenvertretung ist und bleibt zentraler Bestandteil unserer politischen Arbeit. Die Frage ist, wo wir die Grenze ziehen. Wann wird aus Interessenvertretung eine sogenannte Unrechtsvereinbarung? Genügen als Anlass für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen womöglich Dienstreisen, Geschäftsessen oder der Besuch von parlamentarischen Abenden? Die normale Interessenvertretung kann von Außen betrachtet leicht falsch interpretiert werden. Um aber die Unabhängigkeit eines Abgeordneten zu sichern, darf sein freies Mandat nicht in zu hohem Maße eingeschränkt werden.
Mit den kürzlich gefassten Beschlüssen zur Abgeordnetenbestechung laufen wir Gefahr, die Abgeordneten der Willkür der Presse, aber auch der Öffentlichkeit auszuliefern. Im politischen Geschäft lauert auch immer die Gefahr der Denunziation. Wenn einem Abgeordneten nachgesagt wird, er würde bestimmte Partikularinteressen vertreten, dann besteht für ihn innerhalb der heutigen schnelllebigen Medienlandschaft kaum die Möglichkeit, sich zu wehren. Leitet eine Staatsanwaltschaft beispielsweise Vorermittlungen ein, so kann es passieren, dass darüber in der Presse berichtet wird. Eine solche Berichterstattung gleicht der politischen Hinrichtung eines Abgeordneten, auch wenn sich im Nachhinein zeigt, dass die Beschuldigungen haltlos waren.
Die Skandalisierung im Falle des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zeigt deutlich, wozu es führen kann, wenn eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen einen Politiker aufnimmt und in der Folge eine mediale Hetzjagd entsteht. Obwohl er am 27. Februar vom Vorwurf der Vorteilsnahme entlastet wurde, hat die politische Laufbahn von Christian Wulff irreparablen Schaden erlitten.
Dieser Willkür und damit verbundenen Vorverurteilungen wird mit dem veränderten Gesetz zur Abgeordnetenbestechung möglicherweise Vorschub geleistet, weshalb ich dagegen gestimmt habe.
Die Abstimmung im Bundestag gegen ein Verbot des Anbaus von genetisch verändertem Mais in der EU ist der Enthaltung der Bundesregierung bei der Abstimmung im EU-Ministerrat zur Maissorte 1507 vorausgegangen. Die Enthaltung bei einer Abstimmung ist ein übliches Vorgehen, wenn sich die beteiligten Ministerien nicht auf eine einheitliche Position einigen können. Innerhalb der Bundesregierung gibt es zum Thema grundlegende Meinungsverschiedenheiten. Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Friedrich stand einem Anbau dieser genetisch veränderten Maissorte ablehnend gegenüber, das Wissenschaftsministerium hingegen ist der Auffassung, dass der Anbau sinnvoll und auch notwendig ist. Ich persönlich teile die Auffassung der Wissenschaftsministerin.
Allerdings hätte auch ein Nein Deutschlands nicht zur nötigen Mehrheit für ein Verbot gereicht. Da bei der Abstimmung im Ministerrat am 11. Februar keine qualifizierte Mehrheit gegen die Zulassung zustande kam, hat die EU-Kommission bereits mitgeteilt, dass sie den Mais in jedem Fall zulassen werde. Die Genehmigung stützt sich dabei auf die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, die in insgesamt 6 Stellungnahmen keine wissenschaftlichen Einwände zum Zulassungsantrag erhoben hat. Sie knüpft die Zulassung allerdings auch an bestimmte Bedingungen, so fordert sie z.B. Überwachungsprogramme in Bezug auf Resistenzbildung bei Schädlingen und dort, wo eine bestimmte Konzentration von Mais 1507 überschritten wird, interimshalber den Anbau konventioneller Sorten.
Übrigens ist die Grundsatzentscheidung, genetisch veränderte Pflanzen in der EU zu erlauben, bereits 1989 und dann noch einmal 2003 - mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Bundesregierung - gefallen. Seit Jahren werden genetisch modifiziertes Soja-Lecithin für die Weiterverarbeitung zu Schokolade, Emulgatoren und Vitamin E aus genetisch verändertem Soja und Speiseöl aus genetisch verändertem Mais oder Raps hergestellt. Weitere Möglichkeiten finden sich bei der Herstellung von Futtermitteln, Backwaren und umweltschonender Waschmittel. Zur Herstellung von Käse braucht man das im Magen säugender Kälber entstehende Lab bzw. das darin enthaltende Chymosin. Es wäre illusorisch, wollte man die benötigte Menge an Chymosin heute auf diese Art und Weise gewinnen, deshalb wird es weltweit gentechnisch erzeugt.
Wenn Sie mich fragen würden, ob meine Familie und ich Genmais essen, wäre die Antwort: Selbstverständlich, denn Angst ist ein schlechter Ratgeber! Die Produkte der Pflanze der Maissorte 1507 sind in der EU bereits als Lebens- und Futtermittel zugelassen und werden aus den USA, Kanada und anderen Ländern importiert, negative Auswirkungen sind bislang nicht bekannt.
Ich bin der Ansicht, dass man Gentechnik nicht generell verteufeln sollte. Wir müssen natürlich ein starkes Interesse daran haben, dass auch in Zukunft sichere und gesunde Nahrungsmittel zur Verfügung stehen und auch an der Umwelt keine schädlichen Manipulationen vorgenommen werden. Die Gentechnik bietet aber große Chancen, die wir mit der gebotenen Vorsicht erforschen und nutzen sollten
Ich verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Joachim Pfeiffer