Zusammengefasst lässt sich daher feststellen, dass jede eingehende Beschwerde ernst genommen, sorgfältig geprüft und beantwortet wird.
Vor dem bundesgesetzlichen Rechtsrahmen gilt für Bayern: Soweit Sachleistungen rechtlich und tatsächlich möglich sind, werden diese in Bayern gewährt
Wir achten darauf, dass die Besoldung/Bezahlung des bayerischen öffentlichen Dienstes gegenüber anderen Dienstherren konkurrenzfähig bleibt
Ziel ist es, die industrielle Basis unserer Wirtschaft zu stärken und zukunftsfähig aufzustellen
Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten und damit auch der Richterinnen und Richter hat in Bayern in den letzten Jahren keine Nullrunden durchlaufen, sondern wurde von 2013 – 2022 in jedem Jahr mit Ausnahme von 2021 (hier 1,4 %) um mindestens 2 % und teilweise über 3% erhöht.
Am 26. Oktober 2023 beginnen die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der Länder.