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Joachim Herrmann
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Frage von Alexander S. •

Können Sie es verstehen, dass Menschen sich die Prüfung eines AfD-Verbotes wünschen? Und werden Sie die dazu aktuell laufende Petition unterstützen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. Oktober 2023.

Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13) stellt an das Verbot von Parteien sehr hohe Anforderungen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) hat im Sommer 2022 die Beobachtung der AfD aufgenommen, um aufzuklären, ob und inwieweit die AfD als Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt.

Sowohl das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 17.04.2023, Az. M 30 E 22.4913) als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 14.09.2023 – Az. 10 CE 23.796) haben die gegen die Beobachtung gerichteten Anträge des Bayerischen Landesverbandes der AfD abgelehnt. Das BayLfV darf die AfD somit als Gesamtpartei vorläufig, d. h. bis zur Entscheidung in der Hauptsache, beobachten und die Öffentlichkeit über diese Beobachtung informieren. Über die Hauptsache wurde bislang nicht entschieden. Das BayLfV – so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten, sowie aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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