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Joachim Herrmann
CSU
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Frage von Regina M. •

Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?

Sehr geehrte Herr Herrmann,

die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julian Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren Beitrag.

Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17. Oktober 2023.

Der Schutz der Pressefreiheit ist mir persönlich ein besonderes Anliegen. Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte und keiner Zensur unterworfene Presse, die umfassende Information ermöglicht, Meinungen bildet und vertritt, ist ein fundamentales Gut. Die Pressefreiheit ist Wesenselement eines freiheitlichen Staates und grundlegend für unsere moderne Demokratie, weshalb wir sie schützen und verteidigen müssen. So hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zusammen mit dem MedienNetzwerk Bayern und dem Bayerischen Journalisten-Verband e.V. (BJV) zuletzt das Projekt „Sicher von Demonstrationen berichten. Ein Erfahrungsaustausch zwischen Medienschaffenden und Polizei“ organisiert, um die Sicherheit von Medienschaffenden auf Versammlungen zu erhöhen.

In Deutschland tritt die Pressefreiheit nur ausnahmsweise hinter Staatsschutzbedürfnissen zurück. Der Presse werden beispielsweise durch die Strafvorschriften zum Landesverrat und zur Gefährdung der äußeren Sicherheit in den §§ 93 ff. des Strafgesetzbuchs Grenzen gesetzt, wenn durch eine Bekanntgabe von Informationen der äußeren Sicherheit des Staats ein schwerer Nachteil droht.

Was die von Ihnen geforderte Freilassung von Julian Assange aus britischer Haft und die Nichtauslieferung an die USA betrifft, so obliegen eine Positionierung sowie etwaig zu ergreifende Maßnahmen allein dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Auswärtigen Amt. Nach Art. 32 Abs. 1 Grundgesetz ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten in Deutschland Sache des Bundes. Ganz generell habe ich persönlich keinen Zweifel daran, dass die britische Justiz im Auslieferungsverfahren rechtsstaatliche Prinzipien anwendet und die Menschenrechte achtet. Auch im Fall einer Auslieferung von Julian Assange an die USA besteht kein Anlass, an der Rechtsstaatlichkeit und Unabhängigkeit der Justiz in den USA zu zweifeln.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

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