(...) Hinsichtlich ihrer Finanzierung würde ich es verstehen, wenn eine Nichtregierungsorganisation generell keine staatlichen Geldmittel annehmen würde, falls sie glaubt, ansonsten ihre Unabhängigkeit zu verlieren. Die Deutsche Sektion von „Ärzte ohne Grenzen“ wird allerdings durchaus auch aus Steuergeldern finanziert. (...)
(...) In Bayern wird die Scientology Organisation durch den Verfassungsschutz beobachtet und in den Verfassungsschutzberichten wird regelmäßig über die Aktionen der SO berichtet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 12. (...)
(...) Die rechtlichen Rahmenbedingungen der von Ihnen thematisierten Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten wurden zuletzt durch das am 6. November 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer erheblich erweitert. (...)
(...) In der Gesamtschau bin ich der Überzeugung, dass der G7-Gipfel 2015 in Elmau eine hervorragende Möglichkeit geboten hat, Bayern in der ganzen Welt als perfekten Gastgeber sowie mit seiner attraktiven Landschaft und kulturellen Vielfalt zu präsentieren. Der G7-Gipfel 2015 war aus meiner Sicht damit für Bayern eine gut angelegte Investition in ein nachhaltig positives Bayern-Bild, das Fernwirkung in den Bereichen „Tourismus“ und „Wirtschaft“ erzielen und auch dem Ansehen Bayerns in der Welt und somit letztlich den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern dienen wird. (...)
(...) Generell tragen Bayerische Polizeivollzugsbeamte im Wach- und Streifendienst keine Namensschilder. Das Tragen von Namensschildern durch Polizeibeamte in geschlossenen Einheiten wird sowohl zum Schutz der Einsatzkräfte als auch zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht befürwortet. Dies entspricht im Übrigen auch der Haltung der Berufsvertretungen. (...)
(...) Die Berechnung der Beamtenversorgung eines bayerischen Beamten erfolgt unter Beachtung der EU-rechtlichen Vorgaben auf der Grundlage des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. (...) die von Ihnen angesprochene Streckung der Ruhegehaltsskala von 35 auf 40 Jahre, erfolgten unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten und im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen. (...)