(...) Deshalb sind die durch gemeinsame Lebensleistung als Vorsorge für den Lebensabend erworbenen Versorgungsanwartschaften bei einer Ehescheidung hälftig zwischen den Eheleuten aufzuteilen. Die Ermittlung des Wertes der auszugleichenden Anrechte erfolgt nach dem bundesrechtlichen Versorgungsausgleichsgesetz, wobei für die Beamtenversorgung § 44 VersAusglG maßgeblich ist. Da in dem von Ihnen genannten Beispiel die Rentenanrechte ausschließlich vor der Ehezeit erworben wurden, bleiben sie beim Versorgungsausgleich außer Betracht (§ 44 Abs. (...)
(...) Da die Verbindungen ausschließlich regionales Potenzial aufweisen und vorrangig touristische Bedeutung haben, sind aus übergeordneter verkehrlicher Sicht die heute dort bestehenden ÖPNV-Verbindungen ausreichend. (...) Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Königsseebahn hat sich die Sachlage seit Ihrer Email vom 27.02.2016 nicht verändert. (...)
(...) c UrlV, der dies gerade nur für Verheiratete vorsieht. Eine Dienstbefreiung für Unverheiratete nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. (...)
(...) Als Sportminister ist es mir ein Anliegen, Sportgroßveranstaltungen nach Bayern zu holen. Deshalb habe ich mich auch für die Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2018 in München und Garmisch-Partenkirchen eingesetzt. Jedoch haben die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in einem Entscheid dagegen gestimmt. (...)