vielen Dank für Anfrage vom 7. Juli, mit der Sie sich danach erkundigen, wann Bayern eine mit dem österreichischen Bundesgesetz „Immissionsschutzgesetz-Luft“ (IG-L) vergleichbare Regelung, und damit u. a. die Möglichkeit von variablen Tempolimits auf Teilabschnitten von Autobahnen, bekommt.
Grundsätzlich will Deutschland mit seinem Steuerrecht sowohl die doppelte Besteuerung bzw. die doppelte Nichtbesteuerung von Personen und Unternehmen vermeiden
Selbstverständlich ist es absolut inakzeptabel, wenn Polizeibeamtinnen oder -beamte unter Einfluss von illegalen Betäubungsmitteln ihren Dienst antreten. Entsprechend war mir eine umfassende Ermittlung der genannten Sachverhalte durch die Soko Nightlife ein wichtiges Anliegen.
Ein freies Wahlrecht der Krankenversicherung zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und GKV besteht jedoch in der bundesrechtlich vorgegebenen Systematik nicht.
Frühere Adelsbezeichnungen sind heute lediglich noch Namensbestandteil. Damit sind die angeregten namensrechtlichen Sonderregelungen, die an eine Standeszugehörigkeit anknüpfen, ausgeschlossen.