
(...) Wie Sie festgestellt haben, habe ich in der Vergangenheit stets deutlich gemacht, dass bei "Google Street View", "Microsoft Bing Streetside" und allen anderen vergleichbaren Vorhaben privater Geodatendienste die Vorschriften des Datenschutzrechts einzuhalten sind. Daraus folgt nach meiner Auslegung des Bundesdatenschutzgesetzes - die von den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder geteilt wird - unter anderem auch, dass den betroffenen Bürgern das Recht eingeräumt werden muss, bereits vor der Veröffentlichung Widerspruch gegen die Abbildung ihrer Hausfassaden einzulegen, der bis zur Veröffentlichung durch geeignete technische Maßnahmen umzusetzen ist. (...)