


Berichte, wonach er bis 8. Juli 2025 ausreisen müsse, beruhen auf einem Missverständnis: Duldungen werden regelmäßig befristet erteilt und entsprechend verlängert, so auch hier. Fest steht deshalb: Eine Rückführung nach Italien steht bis auf Weiteres nicht im Raum.

Die Bayerische Polizei achtet seit der Legalisierung von Cannabis bei Verkehrskontrollen verstärkt im Rahmen des Streifendienstes auf die Fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr.

Alkohol und Cannabis haben zwar gemein, dass sie Fahrzeugführer in Ihrer Verkehrstüchtigkeit beeinflussen können. Eine einfache Gleichsetzung von Alkohol mit Cannabis ist aber dennoch nicht möglich.

Eine vollständige Abschirmung wäre nicht möglich und von den Veranstaltern auch gar nicht gewollt

Vielen Dank für Ihre Frage vom 23.01.2025.