Wie steht die CSU zur parlamentarischen Monarchie in Bayern/Deutschland?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.06.2023, die ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Wenngleich der Freistaat Bayern auch nach dem Ende der Monarchie am 8. November 1918 stolz auf seine Schlösser und Burgen ist, weist Art. 2 der Bayerischen Verfassung Bayern als Volksstaat in Form einer repräsentativ-parlamentarischen Demokratie aus, die durch die zentrale Stellung des Bayerischen Landtags verwirklicht wird. Die Bayerische Verfassung enthält daher eine klare Grundsatzentscheidung für das Demokratieprinzip und eine Absage an die Herrschaft eines einzelnen, etwa in Form der – wie auch immer ausgestalteten – Monarchie. Zu dieser bewährten Staatsform stehe ich und steht auch die CSU zu 100 %. Selbiges gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL