Welche Schwerpunkte sieht die CSU zur Stärkung der bayerischen (Land-)Wirtschaft im Rahmen der Regulierung des deutschen Genuss-Hanf-Marktes ?
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in der laufenden Debatte zur Neu-Regulierung des Marktes für Genuss-Hanfprodukte, plädiert die CSU traditionell in Bayern, wie im Bund, für eine Beibehaltung des Monopols für Apotheken und extra-legale Organisationen. Welche Hebel scheinen der Staatsregierung am erfolgversprechendsten um bei den anstehenden ungeliebten Marktveränderungen Bayern dennoch wirtschaftlich zu stärken? Ist es als Opposition über den Bundesrat möglich maximale Anreize zu schaffen für einen klimaneutralen Freiland- oder Gewächshausanbau in Bayern, getragen von vielen kleineren Landwirten, gegenüber energieintensiver Indoor Produktion in anderen Bundesländern im industriellen Maßstab ?
Sehr geehrter Herr D. B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. April 2022, in der Sie sich gegenüber der bayerischen Haltung zur Legalisierung von Cannabis kritisch positionieren und nach kompensierenden Maßnahmen des Freistaats zur Förderung der bayerischen Landwirtschaft vor dem Hintergrund der fortdauernden Regulierung des Genuss-Hanf-Marktes in Bayern fragen.
Vorneweg, sehr geehrter Herr D. B., habe ich eine ganz klare Haltung zu Cannabis und kann die Forderung nach seiner Legalisierung in keiner Weise unterstützen. Entgegen den Bestrebungen der Ampelkoalition für eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften plädiere ich ganz klar dafür, an der Null-Toleranz-Strategie gegen illegale Drogen wie sie bei uns in Bayern gilt, festzuhalten. Es gibt zwar medizinische Anwendungsfälle, wo Cannabis als Heilmittel haus- und fachärztlich verordnet und dementsprechend verwendet werden kann. Eine völlige Freigabe wird die Drogengefahren jedoch verstärken. Denn der Gedanke, dass durch eine teilweise Legalisierung der illegale Markt zum Erliegen kommt, ist nach meiner Überzeugung äußerst naiv. Vielmehr sind weiche Drogen oftmals der Einstieg in eine unheilvolle Suchtspirale.
Cannabis ist keinesfalls eine ungefährliche Droge oder eine harmlose Substanz. Sein Konsum darf daher nicht verharmlost werden. Zu den Risiken zählen neben der Gefahr der Abhängigkeit sowie psychischen Erkrankungen auch negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie die Lern- und Denkleistung. Eine Bagatellisierung der Gefahren ist daher vollkommen fehl am Platz. Bayern setzt vor diesem Hintergrund auf eine zielgerichtete und wissenschaftlich fundierte Suchtprävention mit einer umfassenden Aufklärung über die Risiken sowie auf gezielte Hilfsangebote für Betroffene, um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhöhen, gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu steigern. Dementsprechend wende ich mich als Bayerischer Innenminister konsequent gegen einen falsch verstandenen Liberalismus im Umgang mit Suchtmitteln, gegen die Aufweichung von rechtlichen Schutzwällen sowie gegen die Nachgiebigkeit gegenüber modischen, gesellschaftlichen Trends.
Mit Blick auf die bayerische Landwirtschaft verweise ich auf unsere vielfältigen Förderprogramme. Die Breite ihres Angebots zeigt deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung bestrebt ist, unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und auf eine höchstmögliche Effizienz hinzuwirken. Denn Bayern sieht es als eine seiner zentralen Aufgaben, eine flächendeckende, multifunktionale, leistungsstarke und umweltfreundliche Landwirtschaft zu erhalten. Nicht umsonst behaupten wir im Ländervergleich weiterhin unsere Rolle als führender Agrarstandort. Und diese Position wollen wir auch in Zukunft beibehalten. Deshalb bieten wir mit unseren Förderprogrammen einen Anreiz zur Sicherung einer leistungsfähigen, umweltgerecht wirtschaftenden bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft. Denn moderne landwirtschaftliche Betriebe tragen durch ihre vielfältigen Vorleistungen für andere Wirtschaftsbereiche maßgeblich zur Entwicklung und Stabilität der ländlichen Räume bei, damit Bayerns ländlicher Raum auch in Zukunft leben- und liebenswert bleibt. In Bezug auf eine Stärkung der bayerischen Landwirtschaft angesichts der mit einer Teillegalisierung von Cannabis einhergehenden Marktveränderungen, möchte ich festhalten, dass der Hanfanbau für bayerische Landwirte nichts grundsätzlich Neues ist. Letztes Jahr wurden im Freistaat auf über 700 ha Fläche Hanf angebaut – allerdings nicht als Rauschmittel. Da beim Anbau von Hanf nur bei Einhaltung bestimmter Auflagen im Rahmen der Basisprämie Zahlungsansprüche zugewiesen und aktiviert werden können, hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten diese übersichtlich im „Merkblatt Anbau von Hanf“ des Bayrischen Staatministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ zusammengestellt. Darin sind auch die für Direktzahlungen in Betracht kommenden Hanfsorten gelistet. Weitere Informationen zu etwaigen Schwerpunkten der Bayerischen Staatsregierung zur Stärkung der bayerischen Landwirtschaft im Rahmen der Regulierung des deutschen Genuss-Hanf-Marktes wird Ihnen gerne meine fachlich zuständige Kollegin, Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Herrmann, MdL